Prozess gegen MetzelderBewährung nach Geständnis, Staatsanwaltschaft geht in Berufung

von Frank Neußer (neu)Béla Csányi (bc)

Köln – Am Donnerstag (29. April 2021) hat der Prozess gegen Christoph Metzelder (40) am Amtsgericht Düsseldorf begonnen, bereits am Nachmittag folgte bereits der Urteilsspruch. Am Freitag (30. April) legte die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung gegen das Urteil ein.

  • Prozess gegen Christoph Metzelder am 29. April
  • Christoph Metzelder zu Bewährungsstrafe verurteilt
  • Metzelder legt Teilgeständnis ab

Der ehemalige Nationalspieler hatte kinderpornografisches Material auf seinem Handy, das er anschließend verbreitete. 

Der Prozessauftakt wurde wie erwartet von einem großen Medienaufgebot begleitet. Schon gut anderthalb Stunden vor dem anberaumten Prozessbeginn hatten sich etliche Reporter vor dem Düsseldorfer Amtsgericht versammelt, die Polizei war mit mehreren Kräften vor Ort.

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Christoph Metzelder legt Teilgeständnis vor Gericht ab

Gegen 9.20 Uhr erreichte Metzelder das Gericht. Es war sein erster öffentlicher Auftritt seit Bekanntwerden der Vorwürfe im September 2019.

Der 40-Jährige räumte vor Gericht die Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien ein. Den Besitz von nahezu 300 Dateien wie angeklagt, gestand er nicht.

„Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen“, sagte Metzelder, der sichtbar um Fassung rang und sein Geständnis zu einzelnen Anklagepunkten am Ende unter Tränen vortrug.

Gericht spricht Bewährungsstrafe gegen Christoph Metzelder aus

Der 40-Jährige wurde nach nur einem Verhandlungstag wegen des Besitzes bzw. der Weiterleitung kinder- und/oder jugendpornografischer Dateien zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Bereits zuvor hatte das Gericht Bewährung für den Fall eines Geständnisses in Aussicht gestellt.

Metzelder betonte in seiner Einlassung, dass er sich niemals selbst an Minderjährigen vergriffen habe: „Es hat keine Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen gegeben, es waren auch keine geplant. Trotz krassester Äußerungen in den Chats“, versicherte Metzelder.

Er habe lediglich im Internet nach Bildern gesucht: „Ich habe auf frei zugänglichen Internetseiten inkriminierte Bilder besorgt, Screenshots gemacht. Ich habe in Chats Extremfantasien ausgetauscht.“

Staatsanwaltschaft geht im Prozess gegen Christoph Metzelder in Berufung

Metzelders Anwalt hielt sich nach dem Prozess eine Revision des am Donnerstag ergangenen Gerichtsurteils offen. In Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er „für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden“, sagte Ulrich Sommer unmittelbar nach Abschluss der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Am Freitag reagierte dann die Staatsanwaltschaft. Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, sagte am Freitag eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Sollte sich der Streit um das Handy zum Beispiel außergerichtlich beilegen lassen, wäre die Berufung wieder hinfällig, hieß es am Freitag aus Justizkreisen.

Christoph Metzelder laut Anwalt „über sich selbst erschrocken“

Im Vorfeld des Gerichtsverfahrens hatte Metzelders Anwalt Ulrich Sommer in einem Interview mit dem TV-Sender RTL gesprochen und Fehlverhalten seines Mandanten eingeräumt. „Er weiß, was er gemacht hat. Er weiß auch, dass man das als Fehler bezeichnen kann und er weiß, dass er sich seiner Verantwortung stellen muss.“

Der Anwalt betonte, Metzelder sei „über sich selbst erschrocken, dass es so etwas wie ein Doppelleben gibt“. Sein Mandant sei auf der Suche nach einem „Kick“ gewesen. Auf die Nachfrage, ob er damit „Kinderpornografie“ meinte, antwortete der Anwalt mit einem schlichten „Ja“. Dennoch kommt Sommer zu dem Schluss: „Ist Metzelder pädophil? Ist er natürlich nicht!“

Auf dem Handy von Christoph Metzelder seien verschiedene Fotos sichergestellt worden. „Es sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Benutzen eines Bildes in der Strafbarkeit ganz erheblich unter dem angesiedelt sein muss, was dann tatsächlich beim unmittelbaren Missbrauch erfolgen muss", sagte Ulrich Sommer.

Ob sich sein Mandant bei dem Prozess, der am 29. April beginnt, schuldig bekennen würde, ließ Sommer damals noch offen: „Wir wissen, dass ein Verfahren sich in unterschiedliche Richtungen entwickeln kann und sind natürlich auf alle Richtungen vorbereitet.“

Christoph Metzelder befindet sich in Therapie

Metzelder sei derzeit in Therapie, dies sei eine „Hilfe, sich bewusst zu machen, wie man selbst in seiner besonderen Situation mit bestimmten Fragen wie Sexualität oder Umgang mit Frauen umgegangen ist“, sagt der Kölner Rechtsanwalt.

Der Begriff „Kinderpornografie“ führe „sofort zu bestimmten Emotionen und Schubladen, die jedenfalls im Ergebnis dazu führen, dass nicht nur seine soziale Stellung, sondern weitgehend freundschaftliche und andere Kontakte schlicht abgebrochen sind“.

Die Verhandlung am Amtsgericht Düsseldorf (Strafverfahrensnummer 126 Ds – 71 Js 1108/19 – 590/20) soll am 29. April um 9.30 Uhr im Saal E.116 beginnen. Richterin Astrid Stammerjohann wird das Verfahren leiten. Vorerst wurden zwei Fortsetzungstermine am 4. und 10. Mai anberaumt. (dpa/sid/fn/bc)