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Prozess findet in Düsseldorf stattChristoph Metzelder muss Ende April vor Gericht

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Einer seiner letzten öffentlichen Auftritte: Christoph Metzelder bei der DFB-Pokal-Auslosung im August 2019.

Düsseldorf – Der frühere Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder (40) muss vor Gericht. Laut Mitteilung von Montag (22. Februar) hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Demnach bestreitet Metzelder die Vorwürfe.

  • Christoph Metzelder muss vor Gericht
  • Prozess findet am Amtsgericht Düsseldorf statt
  • Fußballer bestreitet die Vorwürfe

Die Verhandlung am Amtsgericht Düsseldorf (Strafverfahrensnummer 126 Ds – 71 Js 1108/19 – 590/20) soll am 29. April um 9.30 Uhr im Saal E.116 beginnen. Richterin Astrid Stammerjohann wird das Verfahren leiten. Vorerst wurden zwei Fortsetzungstermine am 4. und 10. Mai anberaumt.

Vorwurf: Besitz von Kinderpornografie – Metzelder bestreitet dies

Die Ermittler werfen dem 40-Jährigen vor, es unternommen zu haben, einer Person in 29 Fällen Besitz an kinderpornografischen Schriften zu verschaffen. Außerdem lautet die Anklage auf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften in einem Fall.

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„Der Angeklagte tritt den Vorwürfen entgegen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. „Das Hauptverfahren dient der Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig.“

Fall Metzelder: Monatelange juristische Auseinandersetzung

Der Entscheidung des Amtsgerichts zum Prozessbeginn im April ging eine monatelange juristische Auseinandersetzung zwischen den Anwälten von Metzelder und den Gerichten voraus. So gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Metzelders Anwälten in Teilen Recht - zuvor hatte es Beschwerden darüber gegeben, dass das Amtsgericht in einer Mitteilung den Namen des prominenten Fußballers genannt hatte.

Laut OVG hätte das Amtsgericht nicht mit einer ins Internet gestellten Pressemitteilung informieren dürfen. Zumindest durfte der Inhalt für die Öffentlichkeit mit voller Namensnennung und den Tatvorwürfen nicht abrufbar sein.

In dem frühen Stadium des Strafverfahrens sah das OVG durch das Amtsgericht diverse Verstöße. So seien das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht des Antragstellers auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung verletzt worden. Auch habe das Gericht zu viele Details genannt.

Dass der Name Metzelder gegenüber Pressevertretern genannt wurde, war für die Richter am OVG kein Problem. In dem Beschluss wies der Senat ausdrücklich auf die „Prominenz des Antragstellers und sein bisheriges Engagement für Kinder und Jugendliche und zwar gerade auch für die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs“ hin.

Anfang September 2019 wurden die Vorwürfe gegen Metzelder öffentlich bekannt - seither gab es keinerlei öffentliche Stellungnahme des inzwischen 40-Jährigen.  (dpa/msw)