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Nach fast zehn JahrenBarcelona-Star Lionel Messi erringt wichtigen Sieg vor Gericht

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Lionel Messi hat sich nach neun Jahren gegen die Marke „Massi“ vor Gericht durchgesetzt. Der argentinische Superstar vom FC Barcelona darf Kleidung und Sportartikel nun nach sich selbst benennen.

Luxemburg – Erfolg für Lionel Messi (33) – und zwar vor Gericht! Der argentinische Superstar vom FC Barcelona darf künftig seinen Namen als Marke benutzen – also Sportartikel und Kleidung nach sich selbst benennen.

Doch der Weg dahin war mehr als beschwerlich.

Hintergrund: Als Messi 2011 seinen Namen als Marke in der EU eintragen lassen hatte, rief das Jaime Masferrer Coma auf den Plan. Dessen Unternehmen verkaufte Sportartikel unter dem Markennahmen „Massi“. Coma legte Widerspruch gegen die neu eingetragene Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ein – mit Erfolg. Das Amt entschied, dass es eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken geben würde.

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Gericht der Europäischen Union ist auf der Seite von Lionel Messi

Neun Jahre später setze sich Lionel Messi vor Gericht jedoch durch. Bereits 2018 hatte das Gericht der Europäischen Union das Urteil, das für „Massi“ sprach, aufgehoben. Doch erneut legte „Massi“ dagegen Rechtsmittel ein.

Mit dem aktuellen Urteil wurden beiden Rechtsmittel zurückgewiesen. Das Gericht habe zutreffend festgestellt, „dass die Bekanntheit des Namens Messi als Familienname eines weltweit bekannten Fußballspielers und Person des öffentlichen Lebens eine allgemein bekannte Tatsache darstelle“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken bestehe nicht.

Der argentinische Superstar kann nun also – mit gehöriger Verspätung – seine erste Kollektion angehen.