Nach Blitzer-VorfallMesut Özil versucht Gericht mit skurriler Ausrede zu besänftigen

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Arsenal-Spieler Mesut Özil, hier nach dem Spiel gegen den FC Chelsea am 29. Mai 2020, lieferte nach einem Blitzer-Vorfall eine kuriose Ausrede. 

London – Auf dem Spielfeld ist es um Mesut Özil (32) in der jüngsten Vergangenheit eher ruhig geworden, auf Londons Straßen scheint der frühere Nationalspieler aber scheinbar so richtig Gas geben zu wollen – im wahrsten Sinne des Wortes.

Der 32-jährige Mittelfeld-Akteur, der bei den „Gunners“ nur noch auf dem Abstellgleis steht, wurde mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Heimfahrt vom Training geblitzt.

Die bevorstehende Strafe sei für Özil inakzeptabel – mit einer kuriosen Ausrede versucht sich der frühere Publikums-Liebling nun zu retten.

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FC Arsenal London: Özil mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt

Der Spielmacher steht nun wegen Raserei vor Gericht: Özil soll am 2. Juli mit 97mph (umgerechnet 156km/h) geblitzt worden sein.

 In Großbritannien gilt allerdings ein einheitliches Tempo-Limit von 70 mph (umgerechnet 110 km/h) – demnach stände Özil in jedem Fall eine Geldstrafe und darüber hinaus noch der Führerschein-Entzug bevor.

Um die bevorstehende Strafe allerdings abzuwenden, ließ sich Özil nun eine skurrile Ausrede einfallen.

Geblitzt! Mesut Özil liefert kuriose Ausrede

Da der 32-jährige Mittelfeld-Spieler deutscher Staatsbürger sei, habe er sich in den Messeinheiten geirrt: „Ich bin deutscher Staatsangehöriger und offensichtlich daran gewöhnt, Fahrzeuge zu fahren, die die Geschwindigkeit in Kilometern und nicht in Meilen pro Stunde anzeigen“, so Özil.

Die G-Klasse des Arsenal-Profis stammt zwar aus deutscher Produktion, der Tacho des Wagens soll aber in jedem Fall die Geschwindigkeit in Meilen pro Stunde anzeigen.

Blöd gelaufen: denn statt mit 97km/h über die Piste zu fegen, war Özil mit satten 156 km/h unterwegs.

Ex-Nationalspieler beantragt Geldstrafe

Um eine Strafe wird Özil nicht herumkommen, allerdings möchte der 32-Jährige nun die Sanktion auf eine Geldstrafe beschränken.

Der Grund: Er habe sich zuvor noch nie etwas zuschulden kommen lassen und sei zudem auf sein Auto angewiesen, um damit zum Training zu fahren.

Ob sich die englischen Richter allerdings darauf einlassen dürften, bleibt abzuwarten. (cw)