Ermittlungen gegen Ex-NationalspielerMetzelder will NRW-Landtag Maulkorb verpassen

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Gegen Christoph Metzelder wird seit über einem Jahr ermittelt.

Düsseldorf – Manche Dinge sind kurios, auch wenn sie ernst sind. Da ist etwa der Fall Christoph Metzelder. Gegen den Ex-Fußballnationalspieler ermittelt die Staatsanwaltschaft seit einem Jahr. Erst lief das Verfahren in Hamburg, dann übernahmen die Düsseldorfer Kollegen, weil Metzelder am Rhein seinen Wohnsitz hat.

Nun darf die Presse derzeit nicht darüber berichten, worum es in der Sache eigentlich geht. Metzelders Medienanwälte haben schon früh beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen eine weitere Berichterstattung über die Vorwürfe in etlichen Medien erwirkt. Die Richter sahen Metzelders Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch wollten sie so eine etwaige Vorverurteilung verhindern, da es sich aus ihrer Sicht erst um einen Anfangsverdacht handelt. 

SPD beantragt Mitteilung im Fall Metzelder

Das Berichtsverbot könnte nun aufgeweicht werden. Und zwar durch den Landtag in Düsseldorf. Die SPD-Fraktion hatte vorige Woche im Rechtsausschuss für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung eine „Mitteilung zum Stand der Ermittlungen gegen den früheren Fußballnationalspieler Christoph Metzelder“ durch den Justizminister beantragt.

Postwendend reagierten die Anwälte des Beschuldigten: Schriftlich verbot man dem Landtag und dem Minister „jedwede Veröffentlichung/öffentliche Thematisierung von Verfahrensdetails unseren Mandanten betreffend“. Dies sei „widerrechtlich“, so zitiert die „Bild“ aus dem Papier. Es drohe eine erneute Berichterstattung: „Denn behördliche Informationen sind presserechtlich privilegiert und können von den Medien ohne nähere Prüfung übernommen werden.“

Auch fehle die Rechtsgrundlage, dass der Rechtsausschuss sich überhaupt mit dem Ermittlungsverfahren befasse. Die Anwälte forderten schließlich, den Namen ihres Mandanten von der Website des Parlaments zu entfernen und auch jede Veröffentlichung über die Ermittlungen zu unterlassen.

Fall Metzelder stellt Novum in NRW-Parlamentsgeschichte dar

Der Vorgang stellt vermutlich ein Novum in der NRW-Parlamentsgeschichte dar. Versuchte da jemand, den Volksvertretern einen Maulkorb zu verpassen? Zunächst herrschte Ratlosigkeit in Düsseldorf. Die Parteien setzten sich mit dem Ausschussvorsitzenden ins Benehmen.

Was hat Vorrang? Das parlamentarische Auskunftsrecht oder der Persönlichkeitsschutz? Das CDU-geführte Justizministerium intervenierte bei der SPD. Um etwaigen Rechtsproblemen aus dem Weg zu gehen, solle sie den heiklen Tagesordnungspunkt  von der Agenda  nehmen.

Am Freitag wurde der Name Metzelder dann zunächst auf der Homepage des Landtags auf das Kürzel C.M. reduziert. Tags darauf verschwand der komplette Vorgang.  Seit Dienstagnachmittag aber steht er doch wieder auf der Seite, aber denkbar abstrakt: „Berichtswunsch der SPD-Landtagsfraktion vom 17. August 2020“.

Dass sich dahinter der Fall Metzelder versteckt, weiß jeder Interessierte. Aber, so die Landtagsverwaltung: „Den parlamentarischen Auskunfts- und Informationsrechten wird dabei unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen Geltung verschafft.“

Ermittlungen im Fall Metzelder dauern an

Die Verwaltungsrichter in Düsseldorf, die von Metzelders Anwalten jetzt per Eilantrag auf den Plan gerufen wurden, gestatteten nun eine Unterrichtung der Parlamentarier unter gewissen Auflagen: So dürfe der Report nur mündlich erfolgen. Auch müssten die Abgeordneten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen, dass die Sitzung vertraulich verlaufe. 

Und wofür das Ganze? Wie unsere Redaktion erfuhr, bestand die Unterrichtung durch das Ministerium in einer einzigen Information: Die Ermittlungen dauern an.