Amtsgericht durfte Metzelders Namen nennenEx-Fußballer soll geständig sein

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Im Verfahren gegen Christoph Metzelder haben die Anwälte des ehemaligen Fußball-Profis nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellt. Unser Foto zeigt Metzelder am 23. Mai 2019.

Düsseldorf – In der Kinderporno-Affäre hat Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder (39) ein Geständnis abgelegt. Die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf befand mit Hinweis auf das Ermittlungsergebnis, dass die Justiz eine Pressemitteilung über die Anklageerhebung gegen Metzelder mit Tatvorwürfen und dem Namen veröffentlichen durfte. Wie der EXPRESS erfuhr, geht aus der Anklageschrift hervor, dass sich Metzelder voll umfassend geständig eingelassen und von Anfang an kooperiert habe.

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte am vorvergangenen Freitag ein Medienbulletin auf seine Homepage gestellt. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft den Ex-Fußballer angeklagt, weil er in 29 Fällen Kinderpornodateien per Handy an drei Frauen verschickt haben soll. Ferner soll er 234 Missbrauchsdateien besessen haben. Seine Anwälte scheiterten nun beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag, diese Pressemitteilung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten zu löschen.

Verwaltungsgericht bewertet Interesse der Öffentlichkeit höher

Laut dem Beschluss der Verwaltungsrichter handelt es sich bei dem Angeklagten um einen allseits bekannten „Profi-Fußballer“. Metzelder habe „mit seinem sozialen Engagement für Kinder und Jugendliche“ etwa über eine eigene Stiftung oder als Werbebotschafter in einem Verein gegen Kinderprostitution „eine besondere gesellschaftliche Verantwortung und Vorbildfunktion übernommen“. Nach Ansicht der Richter spreche „dieses Engagement für eine hohe moralische Integrität seiner Person. Den Eindruck einer junge Menschen verantwortungsvoll begleitenden und unterstützenden Person hat er selbst über viele Jahre erzeugt.“

Neue Details zum Strafverfahren gegen Christoph Metzelder

Dem stehen laut Richterspruch „die ihm angelasteten Straftaten von einigem Gewicht gegenüber, die sich von der gewöhnlichen Kriminalität deutlich abheben und aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit besonders verwerflich sind, weil sie Kinder und Jugendliche betreffen.“ Zweifellos berührten die Tatvorwürfe die Öffentlichkeit in besonderem Maße. Deshalb sei die öffentliche Pressemitteilung der Kollegen vom Düsseldorfer Amtsgericht auch zu billigen. Es überwiege das öffentliche Interesse gegenüber dem Privaten, so der Tenor. Gegen den Beschluss sind Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht möglich.

Zwar habe der Antragssteller (Metzelder d. Red.), so die Kammer, „ausweislich der Anklageschrift ein Geständnis nur als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren abgelegt“. Insofern sei „bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen mit zu berücksichtigen“, dass sich seine Berufung auf die Unschuldsvermutung relativiere, auch wenn diese weiterhin gelte.

Fall Metzelder: Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt nicht haltbar

Unterdessen scheinen sich auch Vorwürfe gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Falk Schnabel aufzulösen. Die SPD-Landtagsfraktion hatte dem Düsseldorfer Chefankläger unterstellt, er habe dem CDU-Mitglied Metzelder einen Promibonus zugestanden, weil die Presseerklärung der Strafverfolger im Gegensatz zum Amtsgericht weder Namen noch Tatvorwürfe enthielt. Nun zeigt sich aber, dass der gescholtene Schnabel treibende Kraft hinter der Anklage gewesen sein soll.