„Jetzt ist die DFL am Zug“Werksklubs in Sorge: Das sagt der Bundeskartellamt-Boss
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Das Bundeskartellamt hatte Ende Mai Bedenken Bedenken gegen die Ausnahmegenehmigungen für die Werksklubs Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim geäußert. Hier Hoffenheim-Spieler Ryan Sessegnon (r.) beim Spiel gegen Wolfsburg im November 2020.
Berlin – Nächstes Kapitel im Streit um die Ausnahmegenehmigungen für drei Werksklubs aus der Bundesliga bei der 50+1-Regel. Bundeskartellamts-Boss Andreas Mundt hat sich am Montag (14. Juni) zu möglichen Konsequenzen von Seiten des Kartellamts geäußert.
Bundeskartellamt hat Bedenken bei drei Werksklubs aus der Bundesliga
Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG Hoffenheim in der Kritik
Ausnahmen bei 50+1-Regel: Vorerst keine Auflagen von Seiten des Bundeskartellamts für Werksklubs
Demnach müssen die drei Bundesligisten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim wegen der 50+1-Regel vorerst keine Auflagen des Bundeskartellamts befürchten. Die DFL sei jetzt am Zug.
Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim: Vorerst keine Auflagen des Bundeskartellamts
„Konsequenzen gegen einzelne Clubs stehen von unserer Seite überhaupt nicht zur Debatte. Jetzt warten wir erst einmal ab, wie sich die DFL und betroffene Vereine und Investoren äußern werden. Dann sehen wir weiter“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt in einem Interview des Wirtschaftsmagazins „SPONSORs“ und erklärte zum Verfahren: „Wir haben eine vorläufige Einschätzung zu der Ist-Situation abgegeben. Jetzt ist die DFL am Zug.“
50+1-Regel: Ausnahmegenehmigungen für Werksklubs aus der Bundesliga
Die Bundesligisten sind nicht an die 50+1-Regel gebunden, wonach der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiterhin die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss. Dies soll den Einfluss externer Geldgeber auf einen Club begrenzen. Hinter Leverkusen steht der Bayer-Konzern, hinter Wolfsburg Volkswagen, hinter Hoffenheim der SAP-Mitgründer Dietmar Hopp.
„Beschränkungen des Wettbewerbs können in bestimmten Fällen auch vom Kartellverbot ausgenommen sein. Das ist nicht nur im Profisport so, sondern auch in sämtlichen anderen Wirtschaftsbereichen der Fall“, erläuterte Jurist Mundt.
„Das Kartellrecht steht Anforderungen von Sportverbänden an die Teilnehmer eines Wettbewerbes nicht entgegen, wenn diese zur Verfolgung bestimmter wettkampfbezogener, aber auch ethisch-sozialer Ziele dienen“, sagte der 60-Jährige.
Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg kritisieren das Bundeskartellamt
Nach einem „Handelsblatt“-Bericht hatten die drei Bundesligisten das Bundeskartellamt wegen der 50+1-Regel-Bedenken kritisiert. Das Trio klagte in einem gemeinsamen Schreiben an das Präsidium der Deutschen Fußball-Liga über „Konsequenzen, die für uns verständlicherweise inakzeptabel sind“. Die DFL wird bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Juli über den weiteren Umgang mit der 50+1-Regel beraten.
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Bei einer Aufhebung der Regelung müssten die Modelle in Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim angepasst werden. Laut „Kicker“ (Montag) soll das Trio Kompromissbereitschaft signalisiert haben. „Findet sich ein Ausweg womöglich im Vorbild des Konstrukts von RB Leipzig?“, fragt der „Kicker“. Dieses stehe formal mit 50+1 in Einklang, werde aber von vielen Kritikern als „Umgehungstatbestand“ angesehen. (dpa)