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Geht es drei Klubs an den Kragen?50+1-Regel: Kartellamt kritisiert Leverkusen und Co.

Leverkusen Bundeskartellamt 50+1

Das Bundeskartellamt hat die Ausnahmen bei der 50+1-Regel bei Werksklubs deutlich kritisiert. Betroffen ist auch Bayer Leverkusen (hier die BayArena am 23. Februar 2020). 

Frankfurt am Main – Gleich drei Bundesliga-Klubs könnte großer Ärger drohen. Denn das Bundeskartellamt hat die Ausnahmeregelungen für Werksklubs bei der 50+1-Regel scharf kritisiert und spricht von Wettbewerbsverzerrung. Im Detail geht es um die TSG 1899 Hoffenheim, Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg. Die DFL, die betroffenen Klubs und auch ihre Investoren sollen jetzt zu der Einschätzung des Kartellamts Stellung nehmen.

  • Bundeskartellamt kritisiert Ausnahmen bei 50+1-Regel
  • Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim betroffen
  • Bundeskartellamt fordert Einschätzung von DFL, Vereinen und Investoren.

Bundeskartellamt mit deutlicher Kritik an Ausnahmen bei 50+1-Regel

Das DFL-Präsidium will sich „zeitnah“ mit der Kritik des Bundeskartellamts an den Ausnahmen bei der 50+1-Regel im deutschen Profifußball befassen. Dies teilte die Deutsche Fußball Liga am Montag mit. Man werde dabei „auch die vorläufige schriftliche Einschätzung des Bundeskartellamts berücksichtigen“.

Das Bundeskartellamt hat in einer vorläufigen Bewertung die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für die Klubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert.

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„Wenn einigen Klubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren“, heißt es in einer veröffentlichten Einschätzung. Diese hat die Behörde für die DFL vorgenommen.

Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für unproblematisch

Die Dachorganisation der 36 Profiklubs verwies darauf, dass sie 2018 nach einem entsprechenden Präsidiumsbeschluss beim Bundeskartellamt ein Verfahren beantragt habe, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel prüfen zu lassen. Die Behörde habe seine vorläufige Bewertung am Montag bei einem Termin mit DFL-Vertretern erläutert.

Grundsätzlich hält das Bundeskartellamt die 50+1-Regel mit dem geltenden Kartellrecht für vereinbar. „Bezieht man die Förderausnahme in ihrer derzeitigen Fassung in die Betrachtung mit ein, so stellt sich die Wettbewerbsbeschränkung als unverhältnismäßig dar“, teilte die Behörde mit.

50+1-Regel: Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim droht Ärger – Leipzig nicht betroffen

Die Klubs aus Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim gehören mehrheitlich dem Bayer-Konzern, dem Volkswagen-Konzern beziehungsweise der Person Dietmar Hopp. Die DFL, die betroffenen Klubs und auch ihre Investoren sollen nun zu der Einschätzung des Kartellamts Stellung nehmen. Die TSG 1899 Hoffenheim äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Sachverhalt. Man wolle der DFL nicht vorgreifen.

Auf den ersten Blick etwas überraschend ist es, dass RB Leipzig nicht in dieser Auflistung auftaucht. Ähnlich wie bei Leverkusen & Co. gibt es mit Red Bull zwar einen Besitzer, der die Anteilsmehrheit hält, die Stimmenmehrheit liegt jedoch bei dem Verein „Rasenballsport Leipzig e.V.“ – auch wenn dieser nur 21 stimmberechtigte Mitglieder hat, die dem Konzern nahestehen.

Generell soll die 50+1-Regel den Einfluss externer Investoren auf einen Profiklub begrenzen. Sie sieht im Kern vor, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss. (cho mit dpa)