Rechtliche und technische BedenkenFC-Problem mit virtueller Mitgliederversammlung

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Carsten Wettich stellt sich auf der Versammlung zur Wahl.

von Alexander Haubrichs (ach)

Köln – Normalerweise ist es der Tag, an dem die FC-Familie zusammenkommt: die Mitgliederversammlung des 1. FC Köln. Doch ob die im gewohnten Rahmen stattfinden kann, ist aufgrund der Corona-Pandemie sehr fraglich.

Technische Sicherheit eine hohe Hürde

Gut, dass der FC die Möglichkeit einer virtuellen Versammlung in der Satzung verankert hat. Doch gerade der Mitgliederrat sperrt sich gegen eine rein digitale Veranstaltung. „So eine Versammlung ist ein Stück gelebte Demokratie des Vereins. Hier treffen sich die Mitglieder, um Dinge zu diskutieren. Das ist im Netz so nicht möglich“, sagt Mitgliederratschef Stefan Müller-Römer (52).

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„Stimmungen und Reaktionen gehen bei einer Online-Versammlung völlig verloren, weswegen das nicht demokratischer ist, sondern das genaue Gegenteil davon.“

Zumal es gewaltige Hürden gibt. Da ist die technische Sicherheit: Das System muss funktionieren und absturzsicher sein. Nach den Erfahrungen mit den elektronischen Abstimmsystemen in den letzten Jahren kann man schon da große Zweifel an der Durchführbarkeit bekommen. Eine weitere große Problematik: Die rechtliche Sicherheit: Jedes Mitglied muss nach Vereinsrecht seine Stimme höchstselbst abgeben, eine Vollmacht oder Übertragbarkeit ist nicht zulässig. Wie man das sicherstellen will, ist noch offen.

Mitgliederversammlung muss bis spätestens Ende Juni 2021 stattfinden

Befürworter einer virtuellen Versammlung argumentieren, dass sich möglicherweise mehr der über 84.000 Mitglieder beteiligen als nur der harte Kern, der selbst in Pandemie-Zeiten in die Halle kommen würde.

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Fest steht auf jeden Fall: Bis zum 29. Juni 2021 muss die Versammlung über die Bühne gehen. Und wenn Corona eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird man virtuelle Lösungen finden müssen.