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FC-Einspruch ohne ErfolgDFB-Sportgericht bestätigt Kölns Hammer-Strafe

Fans des 1. FC Köln zünden in Stuttgart Pyrotechnik.

Unter anderem wurde das Pyro-Zünden der FC-Fans beim Auswärtsspiel in Stuttgart am 14. Mai 2022 sanktioniert.

Das DFB-Sportgericht hat die saftigen Geldstrafen gegen den 1. FC Köln bestätigt. Nun wartet der Gang vors Bundesgericht.

Der 1. FC Köln hat mit seinem Einspruch gegen die hohen Geldstrafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorerst keinen Erfolg. Wie der DFB am Donnerstag (14. Juli 2022) mitteilte, wurden die vier gegen den Bundesligisten ausgesprochenen Sanktionen in Gesamthöhe von 231.200 Euro im schriftlichen Verfahren bestätigt.

Anfang Juli waren sie im Einzelrichterverfahren verhängt worden, dagegen hatte der FC Einspruch eingelegt. Der Verein hat nun noch die Möglichkeit, binnen einer Woche vor dem DFB-Bundesgericht in Berufung zu gehen. Dass man dies notfalls tun werde, hatte der Klub zuletzt bereits angekündigt.

FC-Sportboss Christian Keller: „Strafmaß unverhältnismäßig hoch“

„Die Einwendungen des 1. FC Köln gegen die in den vier Einzelrichterurteilen verhängten Sanktionen bleiben ohne Erfolg“, sagt Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: „Umstände, die geeignet wären, die Geldstrafen in den vorliegenden Fällen herabzusetzen, sind weder näher vorgetragen worden noch sonst für das Sportgericht ersichtlich.“

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Kölner Fans hatten in den Partien bei Union Berlin (1. April, 60.000 Euro), gegen den FSV Mainz (9. April, 18.000 Euro) sowie den VfL Wolfsburg (7. Mai, 36.000 Euro) und beim VfB Stuttgart (14. Mai, 117.200 Euro) in teilweise erheblichem Maße pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Sanktioniert wurde auch der friedliche Platzsturm von mehr als 1000 Fans in Köln nach dem Wolfsburg-Spiel. Trotz einer 0:1-Niederlage hatte der FC dabei die Qualifikation für die Playoffs der Conference League perfekt gemacht. Anzeige: Jetzt Gutschein für den Fanshop des 1. FC Köln gleich hier im EXPRESS.de-Gutscheinportal sichern!

Sportboss Christian Keller (43) hatte nach Verkündung der Strafe erklärt: „Wir halten das Strafmaß für unverhältnismäßig hoch. Es berücksichtigt nicht die besonderen Pandemie-bedingten Herausforderungen, in der sich unser Klub befindet. Außerdem halten wir die Herangehensweise des DFB in der Phase nach der Rückkehr der aktiven Fanszene für falsch und nicht zielführend.“

Präsident Werner Wolf (65) ergänzte: „Wir wünschen uns alle ein friedliches, sicheres Miteinander der Fankulturen im Stadion, setzen aber eine Praxis fort, von der bekannt ist, dass sie keine positiven Effekte auf die bestehenden Herausforderungen hat. Zielführender wäre eine reflektierte Auseinandersetzung zwischen Fans, Verantwortlichen, Verband und Vereinen. Wir sehen die Chance, jetzt erneut diese Debatten anzustoßen.“ (sid/mze)