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FIFA: Kündigung „ohne triftigen Grund“Wie schwer der Modeste-Transfer jetzt wird

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Anthony Modeste kann seinem Beruf weiterhin nur im Training nachgehen. Dienstag verzückte er die Fans am Geißbockheim mit einem Fallrückzieher.

von Alexander Haubrichs (ach)Martin Zenge (mze)

  • Was die FIFA zum Fall Modeste sagt
  • Wie der 1. FC Köln reagiert
  • Was im Transfer-Reglement steht

Köln – Schock-Nachricht im Fall Anthony Modeste: Bei den am Freitag veröffentlichen Erklärungen über das Urteil zur Schadenersatzklage zwischen Modeste (30) und seinem (Ex-?)-Klub Tianjin Quanjian fehlte ein wichtiges Detail. Wie die FIFA dem EXPRESS exklusiv erklärte, kam man zu einer folgenschweren Erkenntnis: Anthony Modeste (30) hat seinen Vertrag ohne triftigen Grund gekündigt.

Im Detail teilte ein FIFA-Sprecher dem EXPRESS auf Anfrage mit: „Die FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten hat am 6. Dezember 2018 eine Entscheidung über den arbeitsrechtlichen Streit zwischen Tianjin Quanjian FC und dem Spieler Anthony Modeste gefällt. Dem Beschluss zufolge muss Tianjin Quanjian FC dem Spieler eine ausstehende Vergütung zahlen. Es wurde jedoch festgestellt, dass dieser das Arbeitsverhältnis mit Tianjin Quanjian FC ohne triftigen Grund gekündigt hat.“

Lesen Sie hier: So ist der Stand im FC-Lazarett.

Alles zum Thema Anthony Modeste

Ein Satz, der für viele Fans wie ein Schlag in die Magengrube wirkt. Denn das heißt: Modeste stehen zwar nicht getätigte Zahlungen zu – doch der Franzose hatte nach Ansicht der FIFA dadurch nicht die Berechtigung, das Arbeitsverhältnis in China zu beenden. In dem Fall dürfte er auch nicht ablösefrei wechseln. Ob der auf der Gala zum 70. Geburtstag feierlich verkündete Transfer-Coup je Wirklichkeit wird, steht plötzlich in den Sternen!

Anwälte beraten am Geißbockheim

Am Dienstagmorgen steckten die Anwälte der Modeste-Seite und die fünf Rechtsvertreter des 1. FC Köln einmal mehr die Köpfe zusammen. Dem Verein liegt ein drei Seiten langes Urteil vor, das die Modeste-Seite zur Verfügung gestellt hat. Richtig schlau werden die FC-Juristen daraus allerdings nicht.

Einerseits ist da die harte Formulierung, dass Modeste grundlos sein Vertragsverhältnis beendet habe. Tianjin hatte schon im Vorfeld des Prozesses deutlich gemacht, nicht gewillt zu sein, den Spielern kampflos kostenfrei herzugeben. Weit über 60 Millionen Euro hatte die Chinesen die Verpflichtung von Modeste allein an Ablösezahlungen und Transfersteuern gekostet – die will man nicht einfach verloren geben.

So reagiert der 1. FC Köln

Andererseits ist da das Zugeständnis der FIFA, wonach Modeste Anspruch auf Ausgleichszahlungen habe. Nach Ansicht des FC und des Modeste-Lagers ist das Urteil deshalb widersprüchlich.

Geschäftsführer Alexander Wehrle sagt: „Wir sind nicht Verfahrensbeteiligte. Es gibt für uns keinen neuen Sachstand. Wir werden, wie am Freitag mitgeteilt, die Urteilsbegründung abwarten.“

Warten auf die Urteilsbegründung

Bis die Begründung vorliegt, könnten noch Wochen vergehen. Man hoffe auf FIFA-Post bis Weihnachten, hatte Anwalt Markus Buchberger dem EXPRESS am Montag mitgeteilt.

Der nächste Schritt für beide Parteien wäre es, sich entweder gütlich zu einigen – was sicher im Interesse der FIFA wäre. Oder Tianjin beziehungsweise Modeste ziehen vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS), um ihre Forderungen doch noch durchzusetzen.

Noch kein FC-Gehalt für Modeste

Ein Urteil wäre da zügig zu erwarten, denn Modeste hängt nun mindestens bis zum Rückrundenstart in der Schwebe und dürfte vom FC – Stand jetzt – nicht einmal in Testspielen eingesetzt werden. 

Ob und wann Anthony Modeste für den 1. FC Köln wird spielen können, ist nach diesen Sätzen der FIFA völlig offen! Gut für den FC: Erst wenn die Spielgenehmigung vorliegt, tritt der Modeste-Vertrag in Kraft und erst dann sind Gehalts-Zahlungen fällig.

Das steht im Reglement

In Artikel 14 des „Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern“ heißt es: „Wenn ein Verein mit mindestens zwei monatlichen Gehaltszahlungen an einen Spieler rechtswidrig in Verzug ist, darf der Spieler seinen Vertrag aus triftigen Gründen auflösen, sofern er den säumigen Verein schriftlich gemahnt und diesem zur gänzlichen Begleichung der Geldschuld eine Frist von mindestens 15 Tagen gesetzt hat.“

Für Prämien gilt: „Für sämtliche Gehälter eines Spielers, die nicht monatlich fällig sind, gilt der Pro-rata-Wert für zwei Monate. Die verspätete Zahlung eines Betrags, der mindestens zwei Monatsgehältern entspricht, gilt für den Spieler auch als triftigen Grund zur Vertragsauflösung.“

In Zusammenarbeit mit „Sporttotal.tv" präsentieren wir Ihnen hier die Highlights aus der Regionalliga in „Rheingemacht – Fußball von nebenan“: