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NRW-LockerungenGrillen, Sport, Partys: Was ab heute erlaubt ist − und was nicht

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Grillen in der Öffentlichkeit ist unter Berücksichtigung der Abstandsregeln wieder erlaubt. Auf unserem Symbolfoto genießen Parkbesucher in der Schweiz das schöne Wetter und die Corona-Lockerungen (Foto entstanden Ende Mai).

Düsseldorf – Ab Montag (15. Juni) ändert sich wieder einiges bezüglich der Corona-Regeln: NRW lockert weiter.

  • Seit den Ersten Corona-Lockerungen Mitte April sei die Zahl der Neuinfektionen um 75 Prozent zurückgegangen, so die NRW-Regierung
  • Unter anderem Bars öffnen wieder, Discos bleiben aber weiter geschlossen
  • Die Lockerungen gelten erstmal bis zum 1. Juli. Danach wird die Lage neu bewertet.

Corona-Regeln für NRW: Der Überblick ist schnell verloren

Mit wie vielen Freunden darf ich mich treffen? Oder doch nur mit der Familie? Und wo muss ich noch mal einen Mund-Nasenschutz tragen? Man verliert schnell den Überblick, bis wann welche Corona-Regeln gelten. Wir haben deshalb zusammengefasst, was sich ab Montag ändert.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiterhin. In Geschäften, der Bahn oder im Supermarkt muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

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Veranstaltungen 

Am Montag dürfen wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern stattfinden, wenn für den Mindestabstand und die entsprechende Hygiene gesorgt ist. Findet die Veranstaltung drinnen statt und sitzen die Teilnehmer an festen Plätzen, müssen die Teilnehmer rück verfolgt werden können – man muss also zum Beispiel seine Telefonnummer dalassen. Große Veranstaltungen wie Volksfeste sind allerdings bis zum 31. August verboten.

Konzerte und Aufführungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind nur möglich, wenn es ein besonderes Infektionsschutzkonzept gibt.

An Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagspartys dürfen hingegen nur 50 Menschen teilnehmen. Dafür gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht nicht.

Schule und Bildung

Ab Montag beginnt auch wieder der Regelbetrieb für Grundschulen. Der Infektionsschutz soll unter anderem mit kleineren Lerngruppen und gestaffelten Pausenzeiten gewährleistet werden. 

Maskenpflicht besteht dann, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

An den weiterführenden Schulen sieht es bisher noch anders aus: „

Das Sommersemester der Hochschulen findet derweil Online statt.

Sport und Freizeit

Handballer, Fußballer und andere Sportler, bei denen es beim Spiel zu Körperkontakt kommt, können ab Montag wieder fast wie gewohnt trainieren.

Drinnen können Gruppen mit bis zu 10 Personen Kontaktsport ausüben, draußen dürfen es 30 sein. Auch Schwimmunterricht in der Schule ist möglich. 

Sportliche Wettbewerbe dürfen stattfinden, wenn die Teilnehmer Abstand halten und Hygiene-Regeln eingehalten werden.

Auch Wellness- und Spaßbäder sowie Saunen dürfen ab Montag wieder öffnen.

Draußen Grillen ist unter Berücksichtigung der Beschränkungen (nicht mehr als 10 Personen, enge Verwandte, Personen aus zwei verschiedenen Haushalten) wieder erlaubt.

Floh- und Trödelmärkte können auch wieder veranstaltet werden, wenn ein Infektionsschutzkonzept vorliegt.

Nachtleben

Was das Kölner Nachtleben angeht, kommen wir noch nicht so schnell zur Normalität zurück. Clubs und Discos bleiben geschlossen. Auch Bordelle kann man bis auf Weiteres nicht besuchen.

Dafür dürfen Bars unter den Auflagen, die auch für andere Gastronomien gelten, wieder öffnen, das bedeutet: An einem Tisch dürfen maximal 10 Personen sitzen, oder Personen aus zwei Haushalten bzw. Verwandte in erster Linie.

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In der Kneipe darf man auch wieder Darts oder Billard spielen, wenn Kugeln und Pfeile desinfiziert werden. Spielotheken und Casinos dürfen ab Montag zudem den Betrieb wieder voll aufnehmen. 

In Shisha-Bars darf nicht mehr als eine Person eine Pfeife benutzen.  Es müssen Einmal-Mundstücke verwendet werden.

Die Details zu den Lockerungen können auch auf der Website des Landes NRW nachgelesen werden. (dpa/mas)