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„Erschleichens von Leistungen“Schwarzfahren kostet bald 60 Euro

Schwarzfahrer müssen bald mehr bezahlen.

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Jürgen Fenske, Vorstandsvorsitzender der KVB: "Für die KVB ist Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug am ehrlichen Kunden und am Steuerzahler. Die Anpassung des EBE auf 60 Euro wird dessen abschreckende Wirkung verstärken."

In den vergangenen Jahren ist die Schwarzfahrerquote bei der KVB aufgrund der Kontrolltätigkeit des Unternehmens deutlich gesunken

Im vergangenen Jahr lag die Quote bei 2,8 Prozent, in 2013 noch bei 3,28 Prozent

Schwarzfahren ist ein Straftatbestand des "Erschleichens von Leistungen" nach 265a Strafgesetzbuch (StGB). Die Höhe des EBE ist bundesweit einheitlich geregelt, um sowohl den Fahrgästen als auch den Verkehrsunternehmen eine verlässliche rechtliche Grundlage zu bieten. Aufgabe des EBE ist die abschreckende Wirkung. Nachdem die Höhe des EBE zuletzt im Jahr 2003 von 30 auf 40 Euro angepasst wurde, hat in den vergangenen zwölf Jahren aber gerade die abschreckende Wirkung stark nachgelassen. Den Verkehrsunternehmen in Deutschland entgehen durch Schwarzfahren jährlich etwa 250 Millionen Euro. Allein bei der KVB sind es rund neun Millionen Euro pro Jahr.

Deshalb hat die KVB genauso wie die weiteren Verkehrsunternehmen im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) die Anpassung des EBE seit langem gefordert. Vor wenigen Wochen stimmte der Bundesrat letztlich dem Vorschlag der Bundesregierung zur Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung zu.

Im europäischen Vergleich liegt das EBE auf einem der hinteren Plätze

In Belgien kostet Schwarzfahren 100 bis 200 Euro, in Frankreich 45 bis 180 Euro und in der Schweiz 70 bis 160 Euro.