Whatsapp, Jugendschutz, mehr GeldDas ändert sich ab dem 1. Mai für uns alle

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Ab dem Mai 2021 sollen Kinder im Internet besser vor Mobbing und sexueller Anmache geschützt sein. Das Symbolfoto wurde im Januar 2014 in Berlin aufgenommen.

Köln – Der Mai bringt einige Veränderungen mit sich. Unter anderem geht es um den Corona-Kinderbonus, neue Whatsapp-Richtlinien oder den verbesserten Jugendschutz im Internet. Hier finden Sie alle wichtigen Änderungen im Überblick.

  • Im Mai gibt es einige Veränderungen für Verbraucher
  • Der Schutz vor Mobbing und sexueller Gewalt im Netz wird verbessert
  • Geringverdiener profitieren vom Corona-Kinderbonus

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will mit einer Gesetzesänderung den Jugendschutz „aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert“ bringen. Am 1. Mai tritt die Änderung in Kraft. Erwachsene und Heranwachsende sollen künftig besser aufgeklärt werden und sich besser schützen können. Online-Anbieter will die SPD-Politikerin strenger in die Verantwortung nehmen.

Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzudämpfen, können sich zudem Eltern im Mai über einen einmaligen Zuschuss zum Kindergeld freuen.

Whatsapp, Jugendschutz und Co.: Das sind die Veränderungen im Mai

Auszahlung Kinderbonus

  • Den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen Eltern, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

Corona-Zuschlag für Empfänger von Grundsicherung

  • Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.

Jugendschutz im Netz

  • Ab 1. Mai gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und

WhatsApp

  • Wer

Mehr Geld für Maler und Lackierer

  • Vom Tag der Arbeit an steigt der Mindestlohn für Maler und Lackierer in Westdeutschland auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro. Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro. Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht. (nb/dpa)