An WeihnachtenWie verhalte ich mich, wenn ich Corona-Leugner in der Familie habe?

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Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind dieses Jahr vermutlich eine seltene Konstante.

Berlin – Die Corona-Pandemie bestimmt das Jahr 2020. Klar, dass auch Weihnachten davon nicht verschont bleibt. Familienfeiern sollen möglich sein, so der aktuelle Stand, aber im möglichst kleinen Rahmen und mit allerlei Vorsichtsmaßnahmen, etwa einer freiwilligen Quarantäne vor dem Fest.

Daraus ergeben sich viele Fragen für Familien, aber auch für andere Reisende an den Feiertagen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wie kläre ich, wie gefeiert wird?

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Wer im kleinen Kreis feiert, hat es vergleichsweise leicht – wer den Kreis erst verkleinern muss, dem stehen unangenehme Gespräche bevor. Der Diplompsychologe und Familientherapeut Björn Enno Hermans rät in solchen Fällen dazu, sich auf die Vorgaben der Regierung zu beziehen: „Das ist in dem Moment ganz hilfreich, weil es da nicht so sehr um die eigene Position geht.“ Im Zweifel kann man also mit der erlaubten Personenanzahl argumentieren und dazu sagen: „Das sind die Regeln, und wir möchten uns gerne daran halten.“

Gerade in Groß- und Patchworkfamilien kann es trotzdem schwer sein, eine Lösung zu finden. „Ich würde auf die Bedürfnisse gucken, vor allem die der Kinder, aber auch die der Erwachsenen“, sagt Hermans: „Kann man eine Lösung finden, die für alle passt?“

Und natürlich gilt auch: Man muss nicht feiern, nur weil es erlaubt ist. Hermans regt dazu an, angesichts der Beschränkungen für sich selbst zu überprüfen: „Wie wichtig ist es mir, Weihnachten 2020 so viele Leute zu sehen? Oder kann das große Familienfest nicht auch bis Ostern oder bis zum Sommer warten?“

Was ist, wenn ich absagen will?

Björn Enno Hermans rät dazu, das klar zu kommunizieren: „Also offen zu sagen, aus welcher Sorge heraus man von dieser Einladung Abstand nehmen möchte und darum bitten, es nicht persönlich zu nehmen.“ Der Fairness halber sollte man mit der Absage aber nicht zu lange warten. Zwei Wochen vor Heiligabend sollte man sich spätestens positioniert haben. „Ein gewisser zeitlicher Vorlauf hilft ja allen anderen auch, sich damit abzufinden und es gibt Planungssicherheit“, sagt Hermans.

Was ist, wenn es Corona-Leugner in meiner Familie gibt?

„An dieser Stelle würde ich unterscheiden zwischen wirklichen Leugnern, die die Fakten ignorieren, und Menschen, die die Maßnahmen kritisieren oder andere Standpunkte dazu haben“, sagt Hermans.

Letztlich müsse jeder für sich eine Schmerzgrenze festlegen: Kann ich dem anderen diese Position zugestehen? Und an welcher Stelle wird es mir zu irrational? Dann bleibe nur zu sagen: „Wir haben da unterschiedliche Standpunkte und werden dazu nicht auf einen Nenner kommen.“ Die Konsequenz kann dann sein, mit einer solchen Person nicht feiern zu wollen. Und das sollte man dann auch so offen sagen, findet Hermans: „Das transparent zu machen, ist immer noch besser, als hintenrum irgendeine Ausrede zu erfinden.“

Kann ich Mama oder Opa über die Feiertage im Pflegeheim besuchen?

Wegen der Corona-Pandemie wird Weihnachten auch in Pflegeheimen anders ablaufen, große Feiern gibt es keine. Besuche von Angehörigen sind mit Hygieneregeln aber oft möglich, wie eine stichprobenhafte Umfrage unter großen Trägern wie der Caritas, der Diakonie und dem Deutschen Roten Kreuz zeigt.

Meist wird darum gebeten, Besuche vorher anzumelden. Fiebermessungen oder Corona-Schnelltests vor Ort sind häufig Teil des Prozedere. Es gibt mitunter extra eingerichtete Besuchsräume in Eingangsnähe, teils sind Spaziergänge draußen möglich. Dazu kommen die bekannten Regeln: das Tragen einer Maske und das Einhalten des Mindestabstands.

Manche ältere Menschen feiern Weihnachten auch nicht im Heim, sondern verbringen einen oder mehrere Tage bei Verwandten zu Hause – das wird im kleinen Kreis auch im Rahmen der Kontaktbeschränkungen oft möglich sein. Allerdings kann es sein, dass diese Menschen dann nach ihrer Rückkehr im Heim zunächst in eine Isolation gehen müssen.

Kann ich mit der Bahn sicher zur Familienfeier fahren?

Auf dem Weg in die Heimat und zur Familie dürfte die Bahn für viele das Nadelöhr sein. Es gibt aber vielleicht Möglichkeiten, vollen Zügen auszuweichen. „Muss ich unbedingt Heiligabend fahren oder geht das nicht schon zwei oder drei Tage vorher?“, sollte man sich fragen, rät Detlef Neuß, Vorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn.

Bei der Wahl eines möglichst wenig frequentierten Zuges hilft die Auslastungsanzeige der Deutschen Bahn, abrufbar auf deren Webseite. Derzeit werden Züge bei einer Auslastung von 50 Prozent als voll eingestuft, erklärt Neuß – eine Online-Buchung von Tickets ist dann nicht mehr möglich. Fahrgäste mit einem Ticket ohne Zugbindung könnten aber trotzdem noch mitfahren.

Wer einen eher vollen Zug nutzen muss, kann alternativ versuchen, in die Erste Klasse auszuweichen. Dort ist der Abstand zu den Mitreisenden größer. Und natürlich gilt gerade in der Bahn: konsequent Maske tragen, auch bei langen Fahrten.

Und wie sieht es auf den Autobahnen aus?

Die großen Feiertags-Staus rund um Weihnachten und den Jahreswechsel dürften dieses Jahr ausfallen. Der ADAC rechnet mit deutlich weniger Verkehr auf den Fernstraßen und vergleicht die Lage mit der Situation um Ostern, als trotz der Feiertage weniger los war auf den Straßen.

„Wir haben einmal weniger Berufsverkehr als normal, denn viele arbeiten im Homeoffice“, sagt ADAC-Sprecher Johannes Boos. „Und dann fällt der Reiseverkehr zu Skigebieten und ins Ausland weg.“ Zudem dürften Fahrten zu Verwandten und Freunden teilweise wegfallen. „Zusätzlich entzerrt der vorgezogene Ferienbeginn in den Bundesländern den Reiseverkehr insgesamt natürlich deutlich.“ Und was dann noch übrig bleibt, verteilt sich eben auf verschiedene Tage.

Vor dem Fest in Selbstisolation: Muss der Arbeitgeber das erlauben?

Hat jemand für eine Quarantäne vor dem Fest noch Urlaubstage übrig, darf der Arbeitgeber das nur verbieten, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer dagegen sprechen. Wer Urlaub bekommt, holt sich am besten eine schriftliche Bestätigung ein, rät Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Andere Lösungen für eine Selbstisolation wie unbezahlter Urlaub, Arbeit im Homeoffice oder Überstundenabbau sind in der Regel nur möglich, wenn auch der Arbeitgeber mitspielt. Betriebsferien kann der Arbeitgeber von sich aus anordnen, dann müssten Arbeitnehmer eventuell noch vorhandene Resturlaubstage dafür einsetzen.

Gar keine gute Lösung ist, sich für die Tage vor dem Fest krank zu melden, ohne arbeitsunfähig zu sein. Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit könne ein Grund für eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung sein, warnt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. (dpa)