RückrufTisch-Sets kennt jeder – doch in diesem Fall sind sie gefährlich
Mettlach – Die Firma Villeroy & Boch ruft aktuell (Stand: 2. Mai 2021) zwei Tischsets in den Farben dunkelgrün und braun zurück. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde in den Produkten eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes für Azo-Farbstoffe festgestellt.
- Villeroy & Boch ruft zwei Tischsets zurück
- Die Bambus-Unterlagen überschreiten den gesetzlichen Grenzwert für Azo-Farbstoffe
- Kunden bekommen ihr Geld zurück
Azofarbstoffe gehören zur größten Gruppe der synthetischen Farbstoffe.
Villeroy & Boch ruft Bambus-Tischsets zurück
Die betroffenen Bamboo-Platzsets sind laut Angabe des Unternehmens eindeutig an den Stoffetiketten mit dem Logo von Villeroy & Boch zu erkennen.
Konkret sind diese beiden Tisch-Sets betroffen:
- Artikel: Villeroy & Boch Essentials Bamboo Platzsets
- Farbe: dunkelgrün und braun
- Artikelnummern: Dunkelgrün: 3590400005, Braun: 3590400009
- Größe: 33 cm x 48 cm
- Verkaufszeitraum: bis März 2021
- Material: Bambus und Baumwolle
Die deutsche Firma Villeroy & Boch mit Sitz in Mettlach (Saarland) – eine der weltweit führenden Premium-Marken, vor allem für keramische Produkte – bittet ihre Kunden, die betroffenen Artikel nicht weiter zu verwenden und so schnell wie möglich zurückzugeben. Das berichtet das Portal „Produktwarnung.eu“.
Villeroy & Boch: Kunden bekommen Geld zurück
Die Produkte können in allen Villeroy & Boch-Verkaufsstellen abgegeben werden. Den Kaufpreis in Höhe von 8,90 Euro bekommen die Kunden auch ohne Vorlage des Kaufbelegs zurück.
Die Produkte können alternativ auch per Post an Villeroy & Boch zurückgeschickt werden. Hierfür stellt das Unternehmen auf seiner Homepage www.villeroyboch.com/bamboo ein entsprechendes Kontaktformular zur Verfügung.
Zuletzt rief das Unternehmen Aldi bundesweit Müsli zurück, Weleda warnte vor Glassplittern in einer Creme – und FFP2-Schutzmasken chinesischer Hersteller hielten einer Qualitätsprüfung nicht stand. Konkret wurde eine KN95-Maske für Kinder zurückgerufen.
In den genannten Fällen bitten die Hersteller die Produkte nicht zu verzehren beziehungsweise zu verwenden. (jba)