FFP2-Maske, Shoppen, BahnWas sich im Dezember für Verbraucher ändert

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Risikopatienten sollen ab Dezember kostengünstige FFP2-Masken zur Verfügung gestellt bekommen.

Köln – Der Dezember hält wieder einige Veränderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereit: Der Teil-Lockdown wird verlängert, Maßnahmen sogar verschärft. Risikogruppen erhalten FFP2-Masken. Doch nicht alle Veränderungen haben mit der Corona-Pandemie zu tun: Es gibt neue Regelungen für die Maklerprovision beim Immobilienkauf, Wohnungseigentümer bekommen mehr Rechte und die Deutsche Bahn baut ihren Fernverkehr aus. Ein Überblick. 

Teil-Lockdown wird verlängert

Die strengen Beschränkungen für persönliche Kontakte werden im Kampf gegen die Corona-Pandemie noch einmal für mehrere Wochen verschärft - dafür aber dann über Weihnachten leicht gelockert. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch nach mehrstündigen Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

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Merkel forderte eine weitere „große Kraftanstrengung“, um die weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen wieder unter Kontrolle zu bringen. „Es kommt weiter auf jeden und jede einzelne an“, sagte die Kanzlerin. Der im November begonnene Teil-Lockdown mit Schließungen zahlreicher Einrichtungen habe den starken Anstieg der Neuinfektionen zwar gebrochen, diese seien aber weiterhin auf einem hohen Plateau.

FFP2-Masken für Risikogruppen

Bund und Länder wollen besonders gefährdete Menschen mit FFP2-Masken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. So sollen ab Dezember über 65-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen insgesamt 15 dieser Masken – eine pro Winterwoche – gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten. Die Kosten übernimmt der Bund.

Wie das genau umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht bekannt. Auch der Kölner Hausarzt Guido Marx hat dazu noch keine Informationen: „Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, dass Risikopatienten mit qualitativen Masken ausgestattet werden. Doch es muss noch eine Lösung für die Logistik gefunden werden.“ 

Keine landesweiten verkaufsoffenen Sonntage 

Die Corona-Pandemie hat bereits dazu geführt, dass in diesem Jahr die großen Weihnachtsmärkte ausfallen. Nun wurden auch die von der Landesregierung für die Adventszeit und das Neujahrswochenende vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage gekippt. Sie waren in der jüngsten Fassung der Corona-Schutzverordnung damit begründet worden, man wolle „unregulierbaren Kundenandrang“ vermeiden und stattdessen das Einkaufsgeschehen entzerren. Der für Infektionsschutzrecht zuständige Senat beim Oberverwaltungsgericht Münster jedoch hielt diese Begründung für fragwürdig: Bei allem Verständnis für wirtschaftliche Interessen der Händler, gebe es „erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen“, teilte das OVG mit.

Das Ziel, das Einkaufsgeschehen zu entzerren, sei zwar legitim, ebenso verständlich seien wirtschaftliche Interessen. Es könne aber nicht angenommen werden, dass sich das Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteile. Es erscheine sogar naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die Innenstädte zu kommen. Volle Städte, volle Busse und Bahnen – das stehe im Widerspruch zu den Kontaktbeschränkungen zum Infektionsschutz. 

Unberührt von dem Beschluss seien möglicherweise von Kommunen anberaumte Sonntagsöffnungen in der nächsten Zeit, die auf einer anderen Rechtsgrundlage fußen, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Grundsätzlich werden kommunale verkaufsoffene Sonntage meist im Zusammenhang mit örtlichen Festen oder Märkten genehmigt, die allerdings coronabedingt ausfallen müssen.

Immobilienverkäufer muss sich an Maklerprovision beteiligen 

Die Nebenkosten für den Kauf von Wohnimmobilien werden ab dem 23. Dezember günstiger. Denn ab dann gilt die neue Regel: Die Abwälzung der gesamten Maklerkosten auf den Käufer ist unzulässig. Wer einen Makler beauftragt, muss künftig mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Das teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für einen Immobilienmakler beteiligen. 

Bislang hatte der Käufer häufig keine Alternative, sich gegen eine Übernahme der anteiligen oder sogar der vollständigen Maklerprovision zu wehren – obwohl die Initiative zur Einschaltung eines Maklers meist vom Verkäufer ausgeht. Denn wer sich weigert, scheidet meist aus dem Kreis der Bewerber aus. 

Neu ist auch: Der Maklervertrag bedarf künftig einer Textform – eine mündliche Abrede reicht nicht mehr aus. Und eine Provision wird erst dann fällig, wenn auch ein Kaufvertrag geschlossen wurde. 

Mehr Rechte für Wohnungseigentümer

Wer bereits Wohnungseigentümer ist, bekommt ab Dezember mehr Rechte. Denn das neue Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz tritt zu großen Teilen am 1. Dezember in Kraft. Dadurch sollen unter anderem Umbauten einfacher ermöglicht werden, die die Barrierefreiheit, Maßnahmen des Einbruchschutzes und den Glasfaseranschluss betreffen. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter erhalten zudem einen Anspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten. 

Eigentümer haben zudem in Zukunft ein Recht auf die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Die Wohnungseigentümerversammlung soll aufgewertet werden, indem sie beschlussfähig wird. Auch eine Online-Teilnahme und eine elektronische Beschlussfassung werden erlaubt.

Neuer Fahrplan bei der Deutschen Bahn 

Am 13. Dezember steht wieder der Wechsel zum Winter-Fahrplan der Deutschen Bahn an. Die verspricht zusätzliche ICE-Fahrten am Wochenende, mehr Sitzplätze und neue Direktverbindungen aus NRW nach Berlin. Unter anderem kommt der siebenteilige ICE 4 auf der ICE-Linie zwischen Köln und Berlin auf einzelnen Fahrten zum Einsatz. Diese Züge bieten 444 Sitzplätze, 17 Prozent mehr als die bisher eingesetzten ICE 2. 

Bonn und Berlin werden künftig durch 14 ICE-Züge  – bisher vier – umsteigefrei verbunden. Erkelenz wird neuer ICE-Halt im nahezu täglichen ICE-Zugpaar Aachen – Dortmund – Hannover – Berlin. Und die abendliche ICE-Direktverbindung aus Berlin nach Neuss und Mönchengladbach ist nun täglich statt bislang nur freitags möglich. Auch am Bahnhof Siegburg/Bonn entlang der Schnellfahrstrecke hält wieder ein täglicher ICE aus München nach Köln. Neu ist auch eine tägliche späte ICE-Direktverbindung Essen – Köln – Frankfurt.

Die Preise im Fernverkehr werden zum Fahrplanwechsel erhöht. Sie steigen um 1 Prozent – liegen durch die Mehrwertsteuersenkung vom 1. Januar 2020 von rund zehn Prozent dennoch weiterhin unter Vorjahresniveau. 

Die Flexpreise steigen zum 13. Dezember um durchschnittlich 1,5 Prozent, die Streckenzeitkarten sowie die BahnCard 100 um durchschnittlich 1,9 Prozent. Die Preise von Sparpreisen und BahnCards bleiben stabil. (hen/mit dpa)