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Bevor Ärger droht Bestimmte Pflanzen sind auf dem Balkon verboten

Eine Frau sitzt auf einem Balkon umgeben von Pflanzen. Welche Pflanzen sind eigentlich auf dem Balkon erlaubt.

Für viele sorgen Blumen auf dem Balkon erst für den Wohlfühlfaktor. 

Welche Pflanzen sind auf dem Balkon erlaubt? Ein Thema, mit dem sich bereits Gerichte befasst haben.

Berlin. Die Bepflanzung des Balkons gehört grundsätzlich zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung. Welche Pflanzen Mieter in die Kästen setzen, bleibt ihnen weitgehend selbst überlassen.

Allerdings gibt es bei der Auswahl durchaus Grenzen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Ein Ahornbaum beispielsweise darf nach einem Beschluss des Landgerichts München I (Az.: 31 S 12371716) nicht auf einem Balkon gepflanzt werden.

Balkonpflanzen: Rankpflanzen sind problematisch

Wenn eine Bepflanzung aufgrund ihres Umfangs einer baulichen Veränderung gleichkommt oder das Erscheinungsbild der Hausfassade optisch beeinträchtigt, ist sie nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt. Entscheidend dafür, wann dies der Fall ist, sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Alles zum Thema Pflanzen

Weniger spektakulär, aber genauso problematisch können Rankpflanzen sein. Zwar dürfen Mieter grundsätzlich ein Rankgitter anbringen. Sie müssen jedoch darauf achten, dass die Pflanzen das Mauerwerk nicht beschädigen, befand das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 6 C 360/85).

Efeu oder Wilder Wein sind damit eher ungeeignet zur Balkonbegrünung. Mieter sollten deshalb die Zustimmung des Vermieters einholen, bevor sie Efeu oder Wilden Wein auf dem Balkon pflanzen. (dpa/tmn)

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