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Verbraucher-RechteWelches Corona-Gesetz im August nicht mehr gilt, was sich ändert

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Seit dem 1. August können sich Reise-Rückkehrer kostenlos auf Corona testen lassen. Das Symbolbild zeigt einen Flugreisenden, der sich am 29. Juli auf dem Flughafen München über einen möglichen Corona-Test informiert.

Köln – Mit dem August kommen wieder Änderungen auf Verbraucher zu. So werden unter anderem berufliche Ausbildungen stärker gefördert, die Ticketpreise im ÖPNV sinken – und die ersten Kreuzfahrtschiffe stechen wieder in See.

Alle Änderungen auf einen Blick:

Kostenlose Corona-Tests für Reise-Rückkehrer

Alles zum Thema Corona

Um eine Ausbreitung des Coronavirus über die Sommerreisezeit zu verhindern, sollen auf breiter Front freiwillige Tests bei Urlaubsrückkehrern anlaufen. Ab dem 1. August können sich alle Einreisenden innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft in Deutschland auch ohne Krankheitsanzeichen kostenlos testen lassen. Das legt eine Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest. Kostenfreie Tests können innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise gemacht werden - die Zeitspanne entspricht drei Tagen. Möglich sein sollen sie etwa an Flughäfen, Bahnhöfen und anderen Reiseknotenpunkten, in Gesundheitsämtern oder Arztpraxen. Teststellen soll man zudem unter der ärztlichen Servicenummer 116 117 erfragen können. Übernommen werden auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person. Dass man ein Reiserückkehrer ist, kann man zum Beispiel durch einen Boarding-Pass, ein Ticket, eine Hotelrechnung oder andere Nachweise eines Auslandsaufenthalts belegen. Je nach Auslastung der Testzentren sollte das Ergebnis nach etwa 24 bis 48 Stunden vorliegen, erläuterte das Gesundheitsministerium.

Corona-Arbeitszeitgesetz tritt außer Kraft

Das COVID-19-Arbeitszeitgesetz wird außer Kraft gesetzt – nachdem es Anfang April eingeführt wurde. Das Gesetz regelt, dass Arbeitgeber längere Arbeitszeiten für die Mitarbeiter anordnen durften, sofern diese Mehrarbeit durch andere Maßnahmen nicht zu verhindern war. Pro Tag waren bis zu zwölf Stunden Arbeit erlaubt, pro Woche insgesamt 60 Arbeitsstunden. Dazu konnte auch an Sonn- sowie Feiertagsarbeit gearbeitet werden. Neue Corona-Maßnahmen sind für den August zunächst nicht vorgesehen.

Kreuzfahrtschiffe stechen in See

In Corona-Zeiten war lange Zeit nicht denkbar, dass Kreuzfahrten wieder möglich sein werden. Im Gegenteil: Menschen mussten auf einem Schiff sogar lange Zeit in Quarantäne bleiben. Doch nun sollen Kreuzfahrten bald wieder möglich sein. Die Schiffe der Reedereien „Aida“ und „Tui Cruises“ legen mit ihren Kreuzfahrtschiffen ab 1. August wieder ab – mit einem angepassten Hygienekonzept.

Niedrigere Kita-Gebühren

Eltern können sich über die Reform des Kinderbildungsgesetzes freuen, denn damit sinken die Gebühren. Nun müssen für das zweite Kita-Jahr, beziehungsweise das zweite Jahr in der Kindertagespflege, keine Gebühren mehr gezahlt werden. Bisher war lediglich das letzte Jahr vor der Einschulung kostenfrei. Auch die Geschwisterkind-Regelung wurde angepasst – künftig müssen Elternbeiträge nur noch einmal bezahlt werden, auch wenn mehrere Geschwister betreut werden.

Vegane Köttbullar

Viele Menschen nutzen die Gelegenheit: Nach dem Möbelkauf noch einen kurzen Snack. Nun wird auch der Klassiker von Ikea vegan angeboten. Der „Plantbullar“ ist das pflanzliche Pendant zum originalen „Köttbullar“ – und soll laut einer Mitteilung des Unternehmens sogar günstiger angeboten werden.

Verbessertes Aufstiegs-Bafög

BAföG assoziieren die meisten wohl mit der finanziellen Förderung für Studenten. Doch es gibt auch ein Pendant für die berufliche Bildung: das Aufstiegs-BAföG. Dort greifen nun Verbesserungen für die Teilnehmer von Fortbildungen. Die Teilnahme an Lehrgängen wird nun mit 50 Prozent (vorher 40 Prozent) bezuschusst. Außerdem werden Prüflingen, die nach dem 1. August ihre Fortbildung erfolreich bestehen, 50 Prozent ihres Darlehens erlassen.

Ausbildungsberufe werden erneuert

Die Ausbildung von Bankkaufleuten, IT-lern, Kaufleuten des Außen- und Großhandelsmanagements, Mediengestaltern und Laboranten werden grundlegend überarbeitet. Der Grund ist der steigende Grad der Digitalisierung in diesen Berufen. Außerdem fallen Zwischenprüfungen künftig weg. Die Neuerungen betreffen alle Azubis, die in diesem Jahre ihre Ausbildung aufnehmen.

Günstigere Preise im VRR

Der Verkehrsverbund mit den meisten Einwohnern in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), senkt zum 1. August die Ticketpreise. Damit wird die reduzierte Mehrwertsteuer nun an die Kunden weitergegeben – die Preise bleiben bis Ende 2020 bestehen. Laut Angaben des VRR gilt das für die meisten Tickets, die Mehrwertsteuer fällt von sieben auf fünf Prozent. Wahrscheinlich gelten im neuen Jahr wieder die alten Preise: Zumindest ist bislang keine Preiserhöhung geplant. (mm)