Sommerurlaub 2020Bleibe ich jetzt wegen Corona auf den Kosten sitzen?

Mallorca

Eine Restaurant-Terrasse am Meer bleibt während der Coronavirus-Krise auf der Insel Mallorca für die Öffentlichkeit geschlossen.

Berlin – Artikel aktualisiert am 21. Mai 2020 – Es gibt bereits erste Lockerungen bei den Grenzkontrollen, doch trotzdem bleibt der Sommerurlaub momentan scheinbar in weiter Ferne.

In der Corona-Krise ist bei den aktuellen Reisewarnungen und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mit einem schnellen Ende zu rechnen.

Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens 14. Juni 2020 verlängert. Ein entsprechender Vorschlag des Auswärtigen Amts wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vom Bundeskabinett angenommen.

Alles zum Thema Mallorca

Corona macht Urlaubern einen Strich durch die Reise-Rechnung

Das Auswärtige Amt strebe bei Gesprächen in Brüssel aber mit den EU-Partnern an, gemeinsame Kriterien dafür zu entwickeln, wann der Reiseverkehr und der Verkehr insgesamt wieder aufgenommen werden könne.

Hier lesen Sie mehr: Stornierung wegen Corona Was tun, wenn der Reiseveranstalter nicht zahlen will?

Verlängerte Reisewarnung: Pauschalreisen kostenlos stornierbar

Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten. Klar ist, die Urlaubssaison 2020 wird anders sein als gewünscht und gewohnt.

Die Verlängerung der weltweiten Reisewarnung der Bundesregierung macht Urlaub im Ausland in den kommenden Wochen praktisch unmöglich. „Urlauber haben jetzt bis 14. Juni weitgehend Rechtssicherheit“, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.

Pauschalreisen zum Beispiel könnten bis Mitte Juni definitiv nicht mehr stattfinden – wenn Veranstalter diese nicht von sich aus absagen, können Kunden solche Buchungen nun kostenlos stornieren.

Reise-Versicherungen greifen bei einer Pandemie nicht 

Denn eine Reisewarnung gilt als starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis - und dieses berechtigt zum Rücktritt vom Reisevertrag ohne Stornokosten, ordnet Degott die Rechte der Verbraucher ein. Angezahltes Geld muss der Veranstalter unverzüglich und bis spätestens 14 Tage nach der Absage einer Reise zurückzahlen. 

Hier lesen Sie mehr: Urlaub trotz Corona? Diskussion über Reisen zeigt traurige Wahrheit über uns

Reiserechtsexperte Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät, sich vor einer Buchung so umfassend wie möglich zu informieren, am besten direkt bei den Behörden des jeweiligen Reiselands, wenn das sprachlich möglich ist.

Wer jetzt schon für die Zeit nach dem 14. Juni buchen und zugleich auf Nummer sicher gehen will, sollte nach Anbietern Ausschau halten, die von sich aus eine möglichst nah am Zeitpunkt des Reisebeginns liegende kostenfreie Stornierung ermöglichen.

Das müssen Sie bei einer Buchung jetzt beachten

Eine Reiserücktrittsversicherung schließt Ereignisse höherer Gewalt wie eine Pandemie, Anschläge oder Naturkatastrophen regelmäßig aus. Sie deckt nur persönliche Risiken ab, wie eine schwere Krankheit oder den Tod eines Angehörigen.

Wer dennoch gerne reisen will, dem raten die Verbraucherschützer: Nicht vorschnell stornieren, sonst werden Gebühren fällig, sondern abwarten, ob die Reise möglich ist.

Wer dagegen partout nicht ins Ausland möchte, zum Beispiel weil er oder sie Corona-Risikopatient ist, sollte so rasch es geht stornieren. Je früher die Absage, umso niedriger die Stornokosten. (dpa/ afp)