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Schutz trotz Reisewarnung?Was man über Versicherungen in Corona-Zeiten wissen sollte

Krankenversicherung dpa

Fuß gebrochen – für Behandlungen auf Auslandsreisen kommt in der Regel die Auslandsreisekrankenversicherung auf. 

Hamburg – Ein Skiunfall auf der Piste in Tirol, eine Covid-19-Erkrankung beim Urlaub in Kroatien: In solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig eine Auslandsreisekrankenversicherung ist. Doch es gibt einen Fallstrick: Bei Reisewarnungen besteht oft kein Versicherungsschutz – und solche Warnungen gibt es mittlerweile für große Teile Europas inklusiver beliebter Wintersportregionen.

Was Reisende zu der Versicherung in Corona-Zeiten wissen müssen:

Wofür überhaupt eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Die Versicherung schützt vor Kosten, die durch Erkrankungen und Unfälle auf Auslandsreisen entstehen können – zum Beispiel, wenn ein Urlauber vor Ort ins Krankenhaus muss. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Behandlungskosten im ungünstigsten Fall überhaupt nicht.

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Und selbst, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem entsprechenden Reiseland besteht, werden die Kosten oft nur zum Teil erstattet. Urlauber müssen bei teuren Behandlungen unter Umständen noch Hunderte Euro aus eigener Tasche selbst zahlen.

Ebenfalls wichtig: Die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt auch den kostspieligen Rücktransport nach Deutschland – bei einer guten Police nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch sinnvollen, etwa weil die Heilungsaussichten daheim besser sind.

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Für Privatversicherte sei eine Auslandsreisekrankenversicherung ebenfalls sinnvoll, betont der Verband der Privaten Krankenversicherung PKV. Denn auch die privaten Versicherer zahlen in der Regel nicht für den Rücktransport nach Deutschland.

Zahlt die Versicherung bei einer Covid-19-Erkrankung?

Hier lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Wenn dort Pandemien nicht ausgeschlossen sind, besteht Versicherungsschutz auch bei einer Covid-19-Erkrankung. Die Kosten für einen Corona-Test werden laut Bund der Versicherten (BdV) ebenfalls übernommen, sofern dieser behördlich oder ärztlich angeordnet worden ist. Und auch der Rücktransport nach Deutschland ist abgedeckt – je nach Vertrag eben wieder der medizinisch notwendige oder sogar medizinisch sinnvolle.

„Pandemieklauseln sind relativ selten im Markt – im Gegensatz zum Ausschluss vom Versicherungsschutz bei einer Reisewarnung“, sagt Katrin Rieger, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland bei der Hanse-Merkur, die selbst keine solche Klausel hat.

Zahlt die Versicherung auch bei einer Reisewarnung?

In der Regel nicht – und das ist der große Knackpunkt in Zeiten der Corona-Pandemie. Von den etwa 200 Ländern dieser Welt hat die Bundesregierung derzeit mehr als 130 ganz oder teilweise als Risikogebiet eingestuft und mit einer Reisewarnung belegt.

Darunter sind aktuell auch beliebte Wintersportgebiete wie Tirol. Wer sich also zum Beispiel auf der Skipiste im Ötztal das Bein bricht, muss die Behandlungskosten komplett selbst bezahlen.

Es bestehe regelmäßig kein Versicherungsschutz, wenn Urlauber trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes noch eine Reise angetreten hätten, betont der BdV. Der Schutz sei in den meisten Tarifen am Markt ausgeschlossen – es gibt aber Ausnahmen.

So sind Urlauber etwa bei der Auslandsreisekrankenversicherung der Hanse-Merkur auch in Risikogebieten versichert. Auch die Gothaer leistet nach eigenen Angaben bei einer Reisewarnung.

Allerdings sollten Urlauber natürlich genau prüfen, ob sie trotz einer Reisewarnung zu ihrem Ziel aufbrechen wollen. Die Warnung der Bundesregierung ist zwar kein Reiseverbot, aber als dringender Appell zu verstehen, die Reise zu überdenken. Pauschalurlauber können in diesem Fall daher auch ihren Reisevertrag kostenlos kündigen.

Was gilt, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird, während ich noch am Urlaubsort bin?

Die Auslandsreisekrankenversicherung verliert dann nicht sofort ihre Gültigkeit, oft bietet sie noch weitere 14 Tage Schutz. Urlauber haben also noch Zeit, nach Hause zu reisen.

Kann ich auf Kosten der Versicherung früher abreisen?

Nein. Allgemeine Rückreisekosten werden nicht übernommen, so der BdV, auch nicht bei vorzeitiger Abreise aufgrund der Pandemie oder einer Reisewarnung. „Eine Kostenübernahme kommt nur in Betracht, wenn sie im Zusammenhang mit einer im Ausland aufgetretenen Erkrankung bei der versicherten Person steht“, erklärt die Verbraucherorganisation.

Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist günstig, die Jahrespolice für Einzelversicherte ist schon für um die zehn Euro zu haben. Zuschläge kann es ab einer bestimmten Altersgrenze geben. Menschen mit Vorerkrankungen sollten prüfen, ob vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind oder nicht.

Mittlerweile bieten auch Reiseveranstalter wie etwa Tui sogenannte Covid-19-Versicherungen inklusive an. Verbraucher sollten hier genau den Leistungsumfang prüfen. Reiseversicherer bieten außerdem Kombinationen aus Auslandsreisekranken-, Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung. Hier sollten Urlauber checken, ob sie alle Leistungen brauchen und Einzelpolicen nicht sinnvoller sind. (dpa)