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Kein ScherzMann bekommt aus gutem Grund 12 Jahre Mallorca-Verbot

Mallorca_Strand_Deutschlandflagge

Der verurteilte Mann darf Mallorca zwölf Jahre nicht betreten.

Palma de Mallorca – Tausende Mallorca-Besucher stimmen dieses Lied jede Saison am Ballermann an: „Inselverbot“ von Tim Toupet.

Im Song heißt es wörtlich: „Du fliegst raus, denn du bist ein Idiot. Geh nach Hause, du hast Inselverbot.“

Bisher hatten die meisten ein solches Szenario wohl für unrealistisch gehalten, doch jetzt ist es tatsächlich passiert. Ein Mallorca-Bewohner hat Inselverbot bekommen – per offiziellem Gerichtsbeschluss. Das berichtet die „Mallorca Zeitung“.

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Ex-Präsident von Fußballklub muss sich vor Gericht verantworten

Der Grund dafür könnte allerdings nicht ernster sein.

Denn der Beschuldigte, Ex-Präsident des Fußballclubs Atlético Paguera, ist von einem Gericht in Palma wegen sexueller Belästigung eines Minderjährigen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Zudem darf er Mallorca zwölf Jahre lang nicht betreten.

Zwischen August 2016 und August 2017 hatte der Verurteilte einen damals 14-jährigen Spieler sexuell belästigt.

Verurteilter bezahlte Jungen für Masturbations-Videos

Er hatte den Jungen zudem mehrmals unsittlich berührt und ihm in circa 50 Fällen Geld für Videos bezahlt, in denen sich der Junge selbst befriedigte – jeweils zwischen 40 und 50 Euro.

Die Vorfälle flogen auf, weil der Mann versehentlich ein Video per Whatsapp an Dritte verschickte, das er selbst vom Jungen aufgenommen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst 20 Jahre Haft gefordert, schließlich einigten sich alle Partien auf die nun verhängte Strafe. Wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist das Inselverbot.

Nicht das erste Mal, dass ein Mallorca-Inselverbot verhängt wurde

Ein einmaliges Urteil? Nein, bestätigt der Anwalt des Verurteilten, Fernando Mateas, auf Anfrage der „Mallorca Zeitung“: 

Laut Lorenzo Salva von der Anwaltskanzlei Bufete Buades wird das Inselverbot unabhängig von der Haftstrafe verhängt.

Normalerweise liege der maximale Zeitraum der Verbannung bei zehn Jahren. Bei außergerichtlichen Einigungen – wie im Falle des Verurteilten – könne er aber auch länger sein.  

(mah)