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Am FlughafenMann will seine Frau verabschieden – jetzt drohen ihm zwei Jahre Haft

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Mann wird am Flughafen Singapur verhaftet, weil er seine Frau verabschieden möchte (Symbolbild). 

Singapur – Seine Frau bis zur letzten Sekunde vor dem Abflug zu begleiten, könnte jetzt einen 27-jährigen Mann teuer zu stehen kommen. Der Mann wollte seine Frau nicht schon am Check-In-Schalter verabschieden, sondern mit ans Gate kommen. Dafür hatte er sich extra ein Flugticket gekauft, doch die Polizei hat ihn im Transitbereich des Changi-Airports in Singapur gestoppt. Der Verstoß: Missbrauch der Bordkarte.

Die Singapore Police Force berichtet auf Facebook, dass der Mann sich trotz gültiger Bordkarte nicht im Transitbereich des Flughafens aufhalten durfte. Der Grund: Der Mann wollte gar nicht fliegen. Ihm droht eine Geldbuße von umgerechnet über 13.000 Euro und/oder eine bis zu zweijährige Haftstrafe. In Singapur gibt es für kleine Vergehen schon harte Strafen – zum Beispiel bis zu drei Jahre Haft, wenn man sich in ein fremdes W-LAN einwählt. 

33 Personen wegen Missbrauch der Bordkarte verhaftet

Der verliebte Mann ist nicht der erste vermeintliche Passagier, der gegen die strengen Vorschriften in Singapur verstößt. Seit Januar 2019 hat die Polizei 33 Personen wegen Missbrauchs der Bordkarte verhaftet. In ihrem Post macht die Polizei noch mal darauf aufmerksam, dass der Transitbereich des Changi-Airports eine Sicherheitszone sei, die nur Passagiere betreten dürfen, die die Absicht haben Singapur mit einem Flieger zu verlassen.

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Schon in den letzten Jahren hat die Polizei in Singapur davor gewarnt, die Bordkarte zu „missbrauchen“. Eine 20-Jährige hatte 2018 ein Flugticket gekauft, um im Transitbereich des Changi-Airports eine koreanische Band zu treffen. Eine 23-Jährige wollte in den Geschäften im Sicherheitsbereich einkaufen und hatte sich dafür ein Flugticket gekauft. Eine Frau und einen Mann hatte der Wunsch nach einem iPhone 7 in die Geschäfte des Transitbereichs gebracht, auch sie wurden von der Polizei verhaftet.

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Szenario in Deutschland unwahrscheinlich

In Deutschland ist ein solches Szenario eher unwahrscheinlich: „Wer eine gültige Bordkarte besitzt, ist berechtigt den Sicherheitsbereich zu betreten“, sagt ein Sprecher von Fraport.

Als Flughafenbetreiber prüfe Fraport nur, wer eine gültige Bordkarte hat und damit in den Sicherheitsbereich darf – wie mit Passagieren umgegangen wird, die trotz Flugticket nicht in den Flieger steigen, sei Sache der Airlines.

Nach Angaben der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen können Airlines Begleitbordkarten ausstellen – die es Angehörigen erlauben, Kinder oder hilfsbedürftige Personen zum Abflug zu begleiten. So eine Bordkarte kann man bei der Fluggesellschaft bekommen. „Aus luftsicherheitsrechtlicher Betrachtung bestehen dazu keine Bedenken“, heißt es von der Bundespolizei. (rha)