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Diesel-Fahrverbot, YoutubeWas sich ab dem 1. Februar für Verbraucher ändert

Diesel_Fahrverbot_Entscheidung

Kommt bald das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten?

Köln – Neue Gesetze gibt es zum 1. Februar kaum. Auf ein paar Änderungen müssen sich Verbraucher dennoch einstellen. Außerdem steht für Autofahrer eine wichtige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar aus.

„Nein heißt nein“: Frauen vor Gewalt schützen

Die Istanbul-Konvention, die Frauen besser vor Gewalt schützen soll, tritt am 1. Februar auch in Deutschland in Kraft. Das internationale Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu zahlreichen Maßnahmen, die eine umfassende Prävention, den Schutz der Opfer und die Verurteilung der Täter zum Ziel haben.

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Deutschland hat nach Angaben der Bundesregierung alle Verpflichtungen der Konvention bereits erfüllt – etwa durch den rechtlichen Grundsatz „Nein heißt Nein“. Neu ist aber ab Februar, dass sich Betroffene vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention berufen können.

Youtube erschwert Aufnahme ins Partnerprogramm

Für Youtuber wird es schwieriger, Geld mit ihren Videos auf der Plattform zu verdienen. Damit will Youtube das Vertrauen der Werbetreibenden zurückgewinnen. Bislang mussten Youtuber 10.000 Abrufe erreichen, um in das Partnerprogramm aufgenommen zu werden und Geld mit Werbung zu verdienen. Ab dem 20. Februar müssen sie dafür 1000 Abonnenten und eine Wiedergabezeit von 4000 Stunden innerhalb von zwölf Monaten vorweisen können, berichtet „Meedia“.

Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten in Städten

Am 22. Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen. Die Verwaltungsgerichte in den beiden Städten hatten die Kommunen bereits verpflichtet, mehr für saubere Luft zu tun und Fahrverbote nicht ausgeschlossen, woraufhin die Städte Revision einlegten. In Leipzig sollen die Richter nun ein Grundsatzurteil fällen, das laut Experten richtungsweisend sein könnte für weitere Städte wie Köln, Hamburg oder München.

Neue Regeln für Versicherungsvertreter

Am 23. Februar tritt die neue EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in Deutschland in Kraft. Sie soll dafür sorgen, dass Verbraucher besser zu Versicherungen beraten werden. Versicherungsvertreter müssen sich künftig registrieren und 15 Stunden jährlich in Fortbildung investieren. Außerdem sollen ihre Honorare künftig strenger geregelt werden.

Tatsächlich gelten die neuen Regeln aber erst zum 1. Oktober, erklärt „Fonds professionell online“. Bis dahin habe die EU-Kommission der deutschen Versicherungsbranche Zeit gegeben, die neue Richtlinie anzuwenden.

Kosmetika ohne Zinkoxid

Ab dem 24. Februar dürfen keine Kosmetika mit Zinkoxid mehr in den Handel kommen. Eine Änderung der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass Sprays und andere Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten dürfen. Denn Zinkoxid-Partikel können eingeatmet werden und eine Lungenentzündung auslösen. Bereits ausgelieferte Kosmetika können noch bis zum 24. Mai verkauft werden.

(bbm mit dpa)

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