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Mon Cheri & Co.Wie betrunken machen Pralinen?

Noch eine weil's so lecker ist: Mit jeder Praline mehr ist die Fahrtüchtigkeit in Gefahr.

Noch eine weil's so lecker ist: Mit jeder Praline mehr ist die Fahrtüchtigkeit in Gefahr.

Düren – Die Frau fuhr ohne Gurt, reagierte nicht auf Blaulicht und Halte-Signale. Als die Polizei sie dann vor ihrem Haus ansprach, rochen sie sofort den Alkohol. Sie: „Ich habe nur eine Packung Mon Cheri gegessen.“ Die Beamten ließen sie pusten:2,1 Promille. Die Blutprobe ergab später noch 2 Promille.

Betrunken von Süßwaren mit Füllung! Eine Ausrede, die – so Maren Leisner von der Kölner Polizei – „immer mal wieder angeführt wird“. Die große Hicks-Frage ist aber: Wie viele Alkoholpralinen muss man essen, um so betrunken zu werden? Und wie glaubwürdig ist so eine Ausrede? Ralf Meurer von der Polizei Düren zum EXPRESS: „Also, glaubwürdig erscheint mir das nicht. Die Frau müsste ja Unmengen gegessen haben.“

Doch wie viel genau? Christina Schimmele, Ernährungswissenschaftlerin bei Ferrero (Hersteller von „Mon Cheri“): „In einer Praline befinden sich 0,66g Kirschlikör. Unsere Tests haben ergeben, dass nach dem Verzehr von 15 Pralinen, also einer Packung, bei einer Person von ca. 60 Kilo Gewicht man 0,28 Promille messen würde.“

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Maximilian Maurer:„Bis 0,5 Promille gibt’s höchstens eine Ermahnung, bis 1,1 Promille gilt das noch als Ordnungswidirigkeit. Aber nicht in Fällen wie diesen, wo die Frau schon auf Haltezeichen nicht reagierte. Das nennt man dann alkoholtypisches Verhalten. Und da wird eine Alkoholfahrt schon ab 0,3 Promille als Straftat behandelt. Der Frau droht also eine hohe Geldstrafe und der Führerscheinentzug.“

Für 2,1 Promille wären also genau 112,5 Pralinen zu futtern. Dr. Torben Erbrath vom Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie mutmaßt, bevor man das schaffe, sei einem sicher der Appetit vergangen. Maximilian Maurer vom ADAC: „Dazu müsste man die Pralinen ja auch noch sehr schnell gegessen haben, damit sich der Alkohol nicht zu schnell wieder abbaut.“

Der Frau droht jetzt in jedem Fall der Führerscheinentzug. Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart zum EXPRESS: „Bei dem Promillewert und der Ausrede wird die Frau um eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung nicht herumkommen, weil man sie sicher als Gewohnheitstrinkerin ansehen wird.“