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Plötzlich „ungeimpft“Neues Gesetz sorgt für Verwirrung – sind auch Sie betroffen?

Dieses undatierte Symbolbild zeigt ein Impfzertifikat auf einem Smartphone neben einem Impfbuch.

Dieses undatierte Symbolbild zeigt ein Impfzertifikat auf einem Smartphone neben einem Impfbuch.

Das neue Infektionsschutzgesetz sorgt für Verwirrung, noch bevor es offiziell gilt. Die Sorge: Läuft jetzt bei Millionen Deutschen der Status als „geimpft“ aus?

Ab dem 1. Oktober 2022 treten die Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Kraft. Diese hat der Bundestag am 8. September 2022 beschlossen, um auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein. 

Doch das neue Gesetz birgt einige Fallstricke. Der Größte: Viele, die zurzeit noch als vollständig geimpft gelten, könnten diesen Status ab Samstag (1. Oktober 2022) plötzlich verlieren.

Millionen Deutsche könnten plötzlich ihren Impfstatus verlieren

Bislang galt Folgendes: Wer drei (geboostert) oder zwei (grundimmunisiert) Impfungen hatte, galt als geimpft. Ebenfalls voll geimpft waren bislang Menschen, die eine Impfdosis plus eine bestätigte Corona-Infektion (genesen) nachweisen konnten. 

Das ändert sich jetzt! Ab dem 1. Oktober gilt als vollständig geimpft, wer entweder drei Impfungen, oder zwei Impfungen plus bestätigter Infektion vorweisen kann. Alle, die nur zweimal geimpft sind, gelten damit nicht länger als vollständig geimpft. 

Dieser Fall ist alles andere als selten. Ganze 11,8 Millionen Deutsche haben sich bisher nur zweimal impfen lassen. Wer in diese Gruppe fällt und keine bestätigte überstandene Corona-Infektion nachweisen kann, verliert seinen Impfstatus.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass es momentan nicht allzu schlimm ist, seinen Impfstatus zu verlieren. Weder in der Gastronomie, noch auf Konzerten, Flugreisen oder sonst irgendwelchen Veranstaltungen gilt zurzeit eine Impfpflicht. Auch im nun aktualisierten Infektionsschutzgesetz ist eine Wiedereinführung von 3G, 2G, oder 2G+ nicht vorgesehen. 

Wer trotzdem auf der sicheren Seite bleiben will, kann den auslaufenden Impfschutz natürlich auch als kleine Erinnerung sehen, sich boostern zu lassen. Für Personen über 60 empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) bereits die vierte Impfung. (bcr)