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Ab sofortBei leichter Erkältung: Krankschreibung am Telefon für zwei Wochen

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der Arzt Patienten für maximal vierzehn Tage ausstellen,

Berlin – Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt für 14 Tage krankschreiben lassen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Regel gilt für Erkältungen und grippale Infekte

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen nun zwei Wochen am Telefon krankschreiben lassen.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dem Patienten per Post zugestellt. In der Corona-Krise bestand die Möglichkeit bereits für sieben Tage.

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Nun vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband die Verlängerung, wie die KBV am Dienstag (24. März) in Berlin mitteilte.

14-tägige Krankschreibung bei Verdacht auf Coronavirus

Die telefonische, 14-tägige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sei möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. „Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt.“

Wenn ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, soll der Arzt dem Patienten sagen, wo dieser sich testen lassen kann. In einigen Regionen brauchen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung.

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Diese soll die Praxis per Post schicken. Falls es den Patienten schlechter geht, sollen sie nach telefonischer Anmeldung zum Arzt gehen. Die Möglichkeit zur Zwei-Wochen-Krankschreibung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet. (dpa/tmn)