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„Nur traurig“Kita in NRW schwärzt Kindergesichter in Fotoalben − das ist der Grund

KIta_Kinder_Symbolfoto

Kinder, deren Gesichter geschwärzt sind: so sieht es auch im Album des Kindergartens aus (Symbolfoto).

Dormagen – Es sollte eine wunderschöne Erinnerung an die Zeit im Kindergarten werden. Doch stattdessen sehen die Kinder das: schwarz. Die Kita St. Katharina in Dormagen (NRW) hat ihren Kleinen jetzt Fotoalben geschenkt, bei denen die Gesichter geschwärzt wurden. Da bleibt nur zu erahnen, wer da eigentlich wer ist. Der Grund für die eigenartige Maßnahme: der Datenschutz. Die Eltern sind irritiert.

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Gesichter in Kita-Fotoalben mit Edding geschwärzt

Vor kurzem trat die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Das hat die Kita in Dormagen derart verunsichert, dass sie in den Fotoalben die Gesichter aller Kinder geschwärzt hat. Eigentlich sollten die Alben eine Erinnerung für die kleinen Kita-Abgänger sein, die nun eingeschult werden. Allerdings ist nur das Gesicht des Kindes zu erkennen, das die Mappe bekommt. Bilder mit spielenden Freundinnen und Freunden, die an eine schöne Kita-Zeit erinnern sollen, und in die Erzieherinnen viel Liebe gesteckt hatten – nun haben dort alle einen schwarzen Edding-Strich im Gesicht. Auch die Erzieherinnen.

Der Grund für die Schwarzmalerei: die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Brüssel erlassen hat und die seit 25. Mai 2018 nach zweiwöchiger Probezeit Anwendung findet. In elf Kapiteln regelt sie alle möglichen Verwendungen ihrer Daten durch Unternehmen deutlich besser geschützt werden. Dennoch gibt es zahlreiche Unklarheiten bei den Einrichtungen.

Kita in Dormagen plant, Gruppenbilder ganz zu streichen

Auch Kindertagesstätten sind sich derzeit nicht mehr sicher, wie sie mit den Bildern ihrer Schützlinge umzugehen haben. „Es ist juristisch ein hochsensibles Thema“, sagt die Leiterin der Kita St. Katharina dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Ich habe nur die Weisung des Trägers befolgt.“ Sogar eine eigene Schulung habe sie als Verantwortliche durchlaufen müssen. Die Folge: Die Kita plant nun, Gruppenbilder komplett zu streichen, erzählen Eltern.

Eine Mutter war entsetzt: „Als ich das Buch meines Sohnes gesehen habe, wusste ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll“, sagte sie dem „Stadt-Anzeiger“.

„Durch die Schwärzungen ist die ganze Mühe, die man sich gemacht hat, fast umsonst gewesen. Was soll er damit später noch anfangen?“, so die 25-Jährige. „Das ist einfach nur traurig.“

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Aber: Hat die Kita-Leitung jetzt richtig gehandelt oder war das Schwärzen übertrieben? Das Problem: Die DSGVO ist schwer zu verstehen. „Die Datenschutzverordnung ist sehr abstrakt“, erklärt Daniel Strunk, Sprecher der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW, dem „Stadt-Anzeiger“. „Wir haben sehr viele Anfragen und manches ist nicht so einfach zu beantworten.“

Ein Beispiel sei eben die Kita St. Katharina. Kirchliche Einrichtung wären da ohnehin ein Sonderfall, so Strunk. Auf Grundlage der DSGVO hätten die Datenschutzbeauftragten der Diözesen das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) erarbeitet, das manche Regeln sogar noch restriktiver auslegt. Die unklare Rechtslage führt zu vielen Fragezeichen, nicht nur bei der Leiterin der Dormagener Kita. Und zu anderen eigenartigen Situationen.

DSGVO: Erzdiözese Freiburg stoppt Gottesdienst-Livestream

Ein anderes Beispiel etwa: Ein Livestream von Gottesdiensten wurde von der Erzdiözese Freiburg vorübergehend gestoppt, weil zuvor alle Beteiligten eine schriftliche Zustimmung zur Übertragung hätten abgeben müssen. Das Katholische Datenschutzzentrum (KdöR) in Dortmund, auch zuständig für das Kölner Erzbistum, hat von skurrilen Fällen wie von St. Katharine noch nichts gehört. Man wüsste um die Verunsicherung, aber: „Eine Anweisung, dass Bilder zu schwärzen wären, ist mir nicht bekannt“, so Stephanie Melzow vom KdöR zum „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die Einwilligung, dass ihr Kind fotografiert werden darf, unterschreiben die Eltern im Normalfall bei Abschluss des Betreuungsvertrages. Aber im Fall der Kita St. Katharina sei die Erklärung „eher eine Art Generalvollmacht, die dem erhöhten Schutzniveau des Datenschutzrechts nicht gerecht wird“, so Melzow.

(red)