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Paypal wollte es verhindernOnline-Kunden könnten Gebühren-Überraschung erleben

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Paypal-App auf einem Handy: Das BGH billigt die Extra-Gebühr fürs Online-Bezahlen mit Paypal und anderen ähnlichen Diensten.

Karlsruhe – Paypal wollte es verhindern, doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Beim Online-Bezahlen könnten Kunden demnächst eine unschöne Überraschung erleben.

  • Paypal & Co.: BGH billig Extra-Gebühr fürs Online-Bezahlen
  • Paypal wollte Gebühr für Kunden verhindern
  • Jedem Händler steht es frei, die Gebühr direkt an Kunden weiterzureichen

Unternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (25. März) entschieden.

Extra-Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität. (Az. I ZR 203/19)

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Paypal & Co.: Zusatz-Gebühr für Händler könnte Kunden treffen

Die Wettbewerbszentrale hatte das Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Ihre Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus wiesen die BGH-Richter nun in letzter Instanz ab.

Sowohl bei Paypal als auch bei der Sofortüberweisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion. Nach dem BGH-Urteil steht es ihm dann frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt.

Paypal möchte nicht, dass das passiert, und hat Anfang 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend geändert. Flixbus hatte früher für beide Dienste Gebühren verlangt, zuletzt war das nicht mehr der Fall. (dpa/mg)