RTL-Schauspieler Sam EisensteinErneute Klage – Kölner Gericht hat entschieden

Schauspieler Sam Eisenstein bei einer Veranstaltung in Bochum.

Schauspieler Sam Eisenstein am 12. Juni 2018 bei einer Veranstaltung in Bochum.

Der RTL-Schauspieler Sam Eisenstein ist in Köln erneut vor Gericht gezogen. Auf Instagram hat er sich zum Ausgang der Verhandlung geäußert.

Sam Eisenstein war 15 Jahre lang Seriendarsteller bei der RTL-Soap „Alles was zählt“.

Im November 2021 gab der Sender überraschend das Serien-Aus des 50-Jährigen bekannt – ohne genau auf die Gründe einzugehen. Zum letzten Mal war Sam Eisenstein in seiner Rolle als Marian Öztürk in Folge 3823 am 24. November 2021 zu sehen.

„Alles was zählt“-Schauspieler Sam Eisenstein vor Gericht

Später wurde bekannt, offenbar wurde Eisenstein entlassen. Das ließ der 50-Jährige nicht auf sich sitzen und klagte vor dem Kölner Arbeitsgericht.

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Im April 2022 verlor der Schauspieler den Prozess. Er ging in Berufung. Am 11. Januar 2023 fand die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln statt.

Eisenstein pocht darauf, dass sein Arbeitsvertrag nicht zum 31. Dezember 2021 geendet habe. Er sei zudem zu Unrecht abgemahnt worden und habe Anspruch auf ein Schmerzensgeld, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Schauspieler Sam Eisenstein äußert sich zur erneuten Niederlage

Das Arbeitsgericht Köln hatte die Klage mit Urteil vom 8. April 2022 abgewiesen. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wies das Landesarbeitsgericht Köln nunmehr zurück. Eine einvernehmliche Regelung zur Beilegung des Rechtsstreits konnte in der mündlichen Verhandlung nicht erzielt werden, teilt das Gericht kurz und knapp mit.

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Sam Eisenstein hat sich zur erneuten Niederlage auf Instagram geäußert. Besonders tragisch für ihn: „Die Revision über das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde (vorerst) nicht zugelassen. Eine Begründung liegt bisher nicht vor.“

Und Eisenstein erklärt nochmal seine Gründe: „Ich will und wollte durch die Klage überhaupt nicht zurück zu ‚Alles was zählt‘, sondern einen verdienten Präzedenzfall für alle Schauspielerinnen und Schauspieler in Deutschland! Es ging um die Unzulässigkeit von Kettenbefristungsverträgen. Das Urteil wäre zum Wohle aller Schauspieler und Schauspielerinnen in Deutschland gewesen.“