Auch Promis spendenSchauspielerin sammelt Geld für Sex-Prozess gegen Star-Regisseur

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Star-Regisseur Dieter Wedel (hier 2017 in Bad Hersfeld) sieht sich mit Vergewaltigungs-Vorwürfen konfrontiert.

München – Die Schauspielerin Jany Tempel (51), die angibt, in den 90er Jahren von Regisseur Dieter Wedel (80) vergewaltigt worden zu sein, hat eine Spendenaktion gestartet. Auf der Seite „Gofundme“ sucht sie Unterstützer, die ihr helfen, ihre Anwaltskosten für einen möglichen Prozess gegen den Filmemacher („Der große Bellheim“) zu bezahlen. Tempels Anwalt Alexander Stevens bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, dass seine Mandantin den Aufruf gestartet hat. 

„Da die Ermittlungen nach zweieinhalb Jahren immer noch andauern und der Prozess erst bevorsteht, ist es sehr schwer einzuschätzen, wie hoch die kommenden Kosten sein werden. Momentan sind es bereits 70.000 Euro“, schreibt Tempel auf der Crowdfunding-Seite. Bis Freitagmittag waren dort rund 30.000 Euro eingegangen.

Jany Tempel sammelt Spenden für Sex-Prozess gegen Dieter Wedel

Unter den Spendern sind auch Namen von Prominenten – darunter auch die als Kind in Österreich entführte Natascha Kampusch. Tempels Anwalt, der die Staatsanwaltschaft München I für die Dauer der Ermittlungen kritisiert, bestätigte, dass Kampusch Tempel unterstütze.

Alles zum Thema #metoo

„Ich kämpfe diesen Kampf nicht nur für mich. Ich kämpfe diesen Kampf für Deutschland – für Euch alle. Für Opfer von sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch. Für unsere Kinder. Für eine bessere Welt“, heißt es in dem Aufruf. Die rechtliche Auseinandersetzung mit Wedel sei ein „Kampf David gegen Goliath“.

Tempel hatte Anfang 2018 in der „Zeit“ gesagt, Wedel habe sie 1996 in einem Münchner Luxushotel bei einem Vorsprechen für einen Film zum Sex gezwungen. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen auf, die nun zweieinhalb Jahre laufen und auch in Deutschland eine heftige „MeToo“-Debatte auslösten.

Nach Angaben der Behörde wird „nicht vor Spätherbst“ mit einer Entscheidung darüber zu rechnen sein, ob sie Wedel anklagt oder nicht. Die Anwaltskosten für Tempel ergeben sich nach Angaben von Tempels Anwalt Stevens nicht nur aus dem Strafverfahren gegen Dieter Wedel, sondern auch aus einer Auseinandersetzung mit der „Zeit“.

Diese weist hingegen darauf hin, dass es sich dabei nicht um ein Verfahren handelt, bei dem Frau Tempel Ansprüche geltend mache, sondern ihr Anwalt eine umstrittene Honorarforderung gegenüber der „Zeit“ einklage. Dass Tempel in diesem Rechtsstreit Anwaltskosten entstanden seien, wird von der „Zeit“ bestritten.

Wedel weist die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn zurück. 2018 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“  (dpa)