Mitten in der KriseFührungsbeben bei Karstadt-Kaufhof

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Ein Mann geht am 26. Mai an einem geschlossenen Eingang einer Karstadt-Filiale in Düsseldorf vorbei.

Essen – Beim angeschlagenen Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof bahnt sich mitten in der Krise ein Führungswechsel an.

Konzernchef Stephan Fanderl hat dem Eigentümer des Warenhausriesen, dem österreichischen Signa-Konzern, „eine einvernehmliche Trennung vorgeschlagen“, wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag auf eine Anfrage von dem Manager erfuhr.

Er gehe davon aus, dass es in Kürze eine Einigung darüber geben werde, betonte Fanderl. Der Warenhauskonzern wollte sich auf Anfrage nicht zu den Vorgängen äußern.

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Kaufhof-Karstadt-Fusion leidet unter Corona-Krise

Der Ausbruch der Corona-Pandemie habe die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die fusionierte Warenhaus-Gesellschaft wie für den Handel insgesamt fundamental verändert, betonte Fanderl. „Deswegen ist jetzt - im Rahmen des laufenden Schutzschirmverfahrens - Zeit für einen Neuanfang“, erklärte er.

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Fanderl hatte 2014 die Leitung von Karstadt übernommen und nach der Fusion von Karstadt und Kaufhof dann den neuen Warenhausriesen geführt. In den vergangenen Woche war er allerdings trotz der wachsenden Probleme des Handelsriesen nicht mehr in Erscheinung getreten. Fanderl selbst räumte ein, er sei seit Mitte März krankheitsbedingt nicht mehr in die Führung der Geschäfte eingebunden.

Karstadt-Kaufhof: 172 Filialen könnten geschlossen werden

Der Handelsriese hatte angesichts der Umsatzeinbrüche durch die Corona-Krise Anfang April Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen müssen. Der vorläufige Sachwalter der Warenhauskette, Frank Kebekus, und der Generalbevollmächtigte Arndt Geiwitz, die seitdem den Kurs des Konzern vorgeben, kündigten bereits an, dass im Zuge der Sanierung bis zu 80 der 172 Warenhäuser geschlossen werden könnten.

In Unternehmenskreisen hieß es, von Galerie Karstadt Kaufhof könne der Manager wegen des Schutzschirmverfahrens auch nicht mit einer nennenswerten Abfindung rechnen.

Das deutsche Insolvenzrecht sieht das Schutzschirmverfahren als besondere Form der Eigenverwaltung für Betriebe vor, denen zwar das Geld auszugehen droht, die aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Wesentlicher Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren oder zur normalen Eigenverwaltung ist, dass der Sachwalter im Schutzschirmverfahren vom Unternehmen weitgehend frei gewählt wird. (dpa)