Phantom-RentenIn 140.000 Fällen: Versicherung zahlte weiter an Tote

Sarg Symbol

In 140.000 Fällen wurde im Jahr 2015 Rente auch nach dem Tod weitergezahlt.

Oma ist gestorben, aber ihre Rente fließt weiter. Das klingt ein bisschen nach der Sofortrente, die am Wochenende verlost wird - und für die meisten nur ein schöner Traum bleibt.

Doch tatsächlich handelt es sich um echte Rentenzahlungen, die alleine im Jahr 2015 in 140.000 Fällen zu Unrecht überwiesen wurden.

Bestatter melden Todesfälle

Dass die Rente im Sterbe-Monat noch weiter gezahlt werde, sei üblich, erklärt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Nicht aber darüber hinaus. Denn in der Regel werde die Rentenversicherung von den Angehörigen, Behörden oder vor allem von den Bestattern rasch informiert.

Verspäteter Renten-Stopp

„Erfährt die Rentenversicherung verspätet vom Tod eines Rentners, ist es möglich, dass die Rentenzahlung kurzfristig nicht mehr rechtzeitig eingestellt werden kann“, so von der Heide. Dies betreffe insbesondere Sterbefälle, die kurz vor dem Monatsende einträten.

„Denn wenn ein Todesfall kurz vor dem Rentenzahltermin bekannt wird, ist es technisch nicht mehr möglich, die Rentenzahlung anzuhalten“, erläutert der Sprecher die Fehlzahlungen. In „nahezu allen Fällen“ gehe es bei der Überzahlung um einen Monat.

Tod verschwiegen

Auch vom Tod eines im Ausland lebenden Rentners erfährt die Rentenversicherung sehr zeitnah, da mit etlichen Ländern ein automatisierter Sterbedatenabgleich stattfindet.

„Zu längeren Zahlungen über den Tod hinaus kann es deshalb in der Regel nur in den Fällen kommen, in denen der Tod eines Rentners bewusst verschwiegen wird“, so von der Heide zu uns. Er betont, dass es in Deutschland eine Bestattungspflicht gebe.

Bank überweist zurück

Überzahlte Rente werde „unverzüglich“ von der Bank des Rentners zurückgefordert. „In nahezu allen Fällen sind diese Rückforderungen in kurzer Zeit erfolgreich.“

Wenn das Konto nicht genügend Deckung aufweise, würden die Angehörigen kontaktiert.

Im Schnitt 780 Euro

Im Durchschnitt soll es sich laut „WirtschaftsWoche“, die sich auf Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund beruft, um eine Summe von 780 Euro gehandelt haben, die im Jahr 2015 nach dem Tod von Rentenbeziehern auf Konten überwiesen worden sind.

Zur Rückzahlung sei in solchen Fällen vorrangig die Bank verpflichtet. Reicht das Guthaben dort nicht, können aber selbst unbeteiligte Dritte belangt werden.

Das könnte Sie auch interessieren: