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Befragung im BundestagAngela Merkel stand eine Stunde lang Rede und Antwort

Merkel vor Regierungsbefragung

Bundeskanzlerin Angela Merkel stellt sich am Mittwoch (16. dezember) den Fragen der Abgeordneten im Bundestag. Unser Foto zeigt die Kanzlerin nach der Regierungsbefragung im Mai 2020.

Berlin – Angela Merkel stand am Mittwoch (16. Dezember) ab 13 Uhr eine Stunde lang Rede und Antwort.

Der Bundestag startete dann in seine letzte Sitzungswoche des Jahres. Zum Auftakt durften die Abgeordneten die Bundeskanzlerin in einer Regierungsbefragung „grillen“.

  • Angela Merkel im Livestream sehen: Sie können die Regierungsbefragung kostenlos und ohne Registrierung bei uns im Video verfolgen.
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Ein Thema der Fragestunde war der Kurs der Bundesregierung in der Corona-Pandemie.

Alles zum Thema Angela Merkel

Seit Mittwoch gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021 der zweite strenge Lockdown seit Beginn der Krise.

Laut einer Forsa-Umfrage befürwortet eine klare Mehrheit der Bundesbürger die harten Maßnahmen. 63 Prozent der Befragten halten sie für angebracht, wie das RND berichtete. 22 Prozent meinen demnach sogar, sie hätten noch strenger sein müssen.

Hier der Überblick die aktuellen Lockdown-Maßnahmen:

Diese Betriebe müssen schließen

  • Restuarants
  • Baumärkte
  • Friseure
  • Kosmetiksalons
  • Schönheitssalons
  • Glühweinstände
  • Spielzeugläden
  • Bekleidungsgeschäfte
  • Möbelgeschäfte
  • Sportartikelhändler
  • Buchläden
  • Elektronikgeschäfte
  • Antiquitätenhändler
  • Gebrauchtwarenhändler
  • Massagestudios
  • Tattoostudios

Ausnahmen vom Lockdown sind etwa:

  • der Lebensmittelhandel
  • Apotheken und Drogerien
  • Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege
  • Poststellen und Zeitungsverkauf
  • Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
  • der Weihnachtsbaumverkauf

Restaurants bleiben geschlossen. Speisen dürfen geliefert und abgeholt werden, müssen aber zu Hause gegessen werden. Alkohol im öffentlichen Raum zu trinken, wird untersagt.

Kontakteinschränkungen an Schulen und Kitas: Die Schulen werden grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Mehrere Bundesländer, darunter NRW, hatten die Präsenzpflicht bereits ab Montag (14. Dezember) ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten – also etwa mit Laptop oder Arbeitsblättern zu Hause. Zudem werden Eltern aufgefordert, ihre Kinder möglichst nicht in die Kita zu bringen, sondern zuhause zu lassen.

Private Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Es dürfen höchstens fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Zudem wird über den gesamten Zeitraum dazu geraten, „von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen“. Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.

Weihnachten: An Weihnachten (24. bis 26. Dezember) gilt diese Sonderregelung: Treffen im engsten Familienkreis mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen sind möglich – auch wenn sie aus mehr als zwei Haushalten kommen und die Fünf-Personen-Grenze dabei überschritten wird. Zum engsten Familienkreis zählen sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen bedeutet. Bund und Länder appellieren außerdem an die Bürgerinnen und Bürger, „Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren“.

Silvester: An Silvester und am Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten und von einem Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.