Betrifft die FeiertageNach „Oster-Ruhe“: Regierung zieht weiteren Beschluss zurück

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Gottesdienste, wie hier am 6. Januar in Magdeburg, sollen zu Ostern nun doch vor Ort und nicht nur virtuell möglich sein. Dies gab die Bundesregierung am Donnerstag (25. März) bekannt.

Berlin – Nach der von Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich gecancelten „Oster-Ruhe“ fällt ein weiterer Punkt der am Dienstag beschlossenen Beschlüsse weg: Und zwar zieht die Bundesregierung ihre Bitte an die Kirchen, über Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten, zurück.

  • Corona: Bundesregierung zieht weiteren Beschluss zurück
  • Präsenzgottesdienste sind zu Ostern nun doch erlaubt
  • Zuvor gab es Kritik bezüglich der Forderung nach ausschließlich virtuellen Gottesdiensten

Das Bundespresseamt verschickte am Donnerstag eine Neufassung der Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vom frühen Dienstagmorgen, in der die komplette Passage zur ursprünglich geplanten Osterruhe wegfällt.

Damit entfällt auch der dort enthaltene Satz: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“

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Virtuelle Gottesdienste: Innenminister Horst Seehofer kritisierte den Beschluss

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Vereinbarungen zu zwei zusätzlichen „Ruhetagen“ über Ostern am Mittwoch zurückgezogen. Sie entschuldigte sich und begründete den Schritt mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung.

Auf die Frage, ob damit auch die Bitte an Religionsgemeinschaften entfällt, hatte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer zunächst nur ausweichend geantwortet.

Die Aufforderung zum Verzicht auf Präsenzgottesdienste war auf Widerstand in der katholischen und der evangelischen Kirche gestoßen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Bitte kritisiert. (dpa)