„Irrsinn“FDP-Mann Kubicki nimmt Corona-Notbremse mit konkretem Beispiel auseinander

Wolfang Kubicki spricht am Pult

Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert die Corona-Regeln der Bundesregierung. Auf dem Foto spricht er am 17. April 2021 bei der Landesvertreterversammlung seiner Partei in Schleswig-Holstein.

von Sebastian Oldenborg (so)

Helgoland – FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat am Beispiel der Nordseeinsel Helgoland die Regelungen der sogenannten Bundesnotbremse kritisiert.

  • Corona: Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert Bundesnotbremse erneut
  • Wolfgang Kubicki macht anhand von Helgoland deutlich, was ihn an Gesetz stört
  • FDP-Politiker legen Verfassungsbeschwerde ein

„Wenn ab Mittwoch die ‚Bundesnotbremse‘ auch im Kreis Pinneberg zieht, zeigt sich nochmal besonders anschaulich, mit welchem regulatorischen Irrsinn uns diese Bundesregierung überzogen hat“, sagte der Vizepräsident des Bundestags am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Denn ab dann wird auch auf der Insel Helgoland die nächtliche Ausgangssperre gelten, obwohl dort die Inzidenz bei 0 liegt.“

Warum eine in offener See liegende und coronafreie Insel nun von den Grundrechtseinschränkungen erfasst werde, lasse sich rational wahrscheinlich nicht einmal von den härtesten Lockdown-Befürwortern erklären, sagte Kubicki.

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„Wenn die Betroffenheit von Grundrechtseingriffen nur an der administrativen Zuordnung eines Gebietes hängt, ist etwas gewaltig schiefgelaufen.“ Dies sei nur ein besonders krasses Beispiel vieler Widersprüchlichkeiten und Probleme, die dieses Gesetz auslöse.

Wegen mehrtägiger Überschreitung des Grenzwerts von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen greift ab Mittwoch auch im Kreis Pinneberg die Corona-Notbremse.

Infektionsschutzgesetz: FDP-Politiker legen Verfassungsbeschwerde ein

Die FDP ist einer der größten Kritiker der derzeit geltenden harten Lockdown-Maßnahmen in Deutschland. Generalsekretär Volker Wissing erklärte jüngst im ZDF, warum seine Partei die Maßnahme der Bundesnotbremse unverhältnismäßig finde. „Der Staat muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat sehr gut begründen, warum er derart massiv in Grundrechte eingreift. Diese Begründung ist der Bundesrepublik nicht gelungen.“ 80 Mitglieder der Bundestagsfraktion haben deshalb inzwischen Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen am Infektionsschutzgesetz eingereicht.

Die Abgeordneten der Partei hatten vergangene Woche im Bundestag gegen die Bundesnotbremse gestimmt – gleiches gilt für die Mitglieder der AfD und der Linken. (so, dpa)