Erste Klagen vor VerfassungsgerichtKann die Bundes-Notbremse jetzt noch kippen?

Bundesverfassungsgericht_220421

Noch bevor es im Bundesrat zur Beratung über die Bundes-Notbremse gekommen ist, sind die ersten Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Eine Klagewelle wird erwartet.

Berlin/Karlsruhe – Am Donnerstag (22. April 2021) hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den ersten Eilantrag über die Bundes-Notbremse erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war die „Corona-Bremse” noch nicht final vom Bundesrat beschlossen worden. Nun wird mit einer Klagewelle gerechnet.

  • Vor Bundesratsentscheidung über Bundes-Notbremse erste Klagen
  • Viele Verfassungsbeschwerden wurden eingelegt
  • Auch FDP und SPD-Abgeordneter wollen diesen Schritt gehen

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ebenfalls am Donnerstag kündigten die Freien Wähler Verfassungsbeschwerde an. Die FDP hat ebenfalls einen solchen Schritt angekündigt, genauso wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post.

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil erklärt der Deutschen Presse-Agentur seine Gründe für die Klage

Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien, sagte Pinkerneil der Deutschen Presse-Agentur.

Alles zum Thema Corona

Pinkerneil sagte, er bereite weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor.

Bundes-Notbremse: Die Freien Wähler klagen gleich doppelt

Die Freien Wähler wollen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse vorgehen. Man wolle damit die „Freiheitsrechte” der Bürger verteidigen, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger am Donnerstag bei der Vorstellung der ersten Klageschrift in Berlin.

Damit wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100.

Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen die Freien Wähler dann die geplante Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen. Sie kündigten am Donnerstagvormittag an, zunächst abzuwarten, ob Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnet und damit in Kraft setzt, was schließlich im Laufe des Tages passierte. Die Freien Wähler sitzen in Bayern zusammen mit der CSU in der Regierung.

SPD-Abgeordneter wird ebenfalls Klage einreichen

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post hat ebenfalls angekündigt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Er habe gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt, twitterte er bereits am Mittwoch (21. April 2021) nach dem Bundestagsbeschluss. „Zudem werde ich am Freitag BVerfG-Klage einreichen. Es gibt Möglichkeiten, jenseits von Ausgangssperren”, schrieb er weiter.

Christian Lindner (FDP) hat bereits eine Woche zuvor mit einer Klage gedroht

FDP-Chef Christian Lindner hatte schon in der vergangenen Woche mit einer Klage gedroht. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann, schrieb am Donnerstag bei Twitter: „Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und ihre Wirksamkeit halten wir für fragwürdig.”

Mit anderen Abgeordneten der FDP-Fraktion werde er beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einreichen. (dpa)