+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

Ab wann gibt es hitzefrei in NRW?Regelung dürfte vor allem ältere Schüler frusten

viel-trinken-ist-gut-bei-hitzefrei-

Ab wann gibt es hitzefrei?

Köln – Es wird richtig heiß in den nächsten Tagen: Der Deutsche Wetterdienst hat jetzt sogar eine entsprechende Hitze-Warnung für ganz NRW herausgegeben (hier mehr zum aktuellen Rheinland-Wetter).

Aber schwitzen in der Schule – wie ist das eigentlich mit Hitzefrei?

Wann gibt es hitzefrei an der Schule?

Das Schulministerium sagt dazu: Wird der Unterricht bei großer Wärme durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, wenn möglich nach Anhörung des Lehrerrats und der Schülersprecherin oder des Schülersprechers, ob Hitzefrei gegeben wird.

Alles zum Thema Deutscher Wetterdienst

Eine eindeutig bestimmte Temperaturgrenze lässt sich nicht festlegen, da die physiologische Wirkung hoher Lufttemperaturen entscheidend von der herrschenden relativen Luftfeuchtigkeit mitbestimmt wird.

Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 °C auszugehen.

Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 °C, so darf Hitzefrei nicht erteilt werden.

Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule – zum Beispiel Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse – sind zu berücksichtigen.

Kein Hitzefrei für Schüler der Sekundarstufe II 

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei.

Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, zum Beispiel Kreislaufbeschwerden und Hitzestau, so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.

Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen, Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.

Und wie ist das auf der Arbeit? Gibt es auch im Büro hitzefrei?

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt, welche Rechte Berufstätige haben.

Zunächst einmal vorweg: Hitzefrei im Büro kommt äußerst selten vor – nicht nur, weil die meisten Büros mittlerweile klimatisiert sind.

Eine Chance auf Hitzefrei besteht nur dann, wenn die Temperaturen in den Innenräumen 35 Grad überschreiten und etwaige technische Maßnahmen nicht zur Kühlung beitragen. Erst dann ist davon auszugehen, dass der Raum nicht mehr zur Verrichtung von Arbeit geeignet ist.

Unter 35 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung ergreifen

Bei einer Innentemperatur zwischen 30 und 35 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet sofortige Schritte einzuleiten, um die Raumtemperatur zu senken. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung von Ventilatoren oder Klimageräten. Auch Maßnahmen, die die Organisation der Arbeitszeiten betreffen, sind denkbar. Dazu gehört die Nutzung von Gleitzeit. Möglicherweise wird der Arbeitgeber auch angehalten sein, die Kleidungsvorschriften zu lockern.

Bei einer Innentemperatur zwischen 26 und 30 Grad sollte der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Temperatur im Raum zu senken. Hier gilt in der Praxis nichts anderes als beim oben Gesagten.

Dem Arbeitgeber stehen auch hier verschiedene Handlungen zur Verfügung. Von der Arbeitszeit-Verlagerung bis zur Bereitstellung von Getränken oder der Steuerung von Lüftungseinrichtungen ist alles denkbar.

Bei einer Innentemperatur von bis zu 26 Grad ist es den Arbeitnehmern zuzumuten, wie gewohnt weiter zu arbeiten (hier mehr lesen).