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Schlimmsten Hetzfilm gedrehtVeit Harlan – der Regisseur, den Joseph Goebbels verehrte

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Regisseur Veit Harlan im Jahr 1954.

von Maternus Hilger (hil)

Hamburg – Er war der Regisseur des Teufels. Veit Harlan, der Protegé von Propagandaminister Joseph Goebbels und Schöpfer übelster nationalsozialistischer Filme.

Vor allem sein antisemitisches Machwerk „Jud Süß“ ist ein Musterbeispiel dafür, wie sich ein beflissener Handlanger des Systems ohne jegliche Skrupel für die Verbrechen der braunen Machthaber einspannen ließ. Doch nach dem Krieg wusch der einst gefeierte Star-Regisseur seine Hände in Unschuld.

Veit Harlan war ein Karrierist

Vor Gericht gestellt, redete er sich raus – mit Erfolg. Vor 70 Jahren sprach ihn ein Hamburger Gericht von aller Schuld frei – nicht zuletzt, weil ein früherer Nazi-Jurist, an dessen Händen Blut klebte, den Vorsitz führte.

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Veit Harlan – das ist die Geschichte eines Karrieristen, dessen Filme unter dem Deckmantel der Kunst den braunen Pestgestank in die Kinosäle brachten.

Veit Harlans erste Frau starb im KZ Auschwitz

1899 in Berlin geboren, entdeckte Harlan früh seine Liebe zur Schauspielerei. Nach dem Ersten Weltkrieg hatte er Engagements in Berlin und auch in der Provinz. 1922 heiratete er die jüdische Sängerin Dora Gerson. Die Ehe hielt zwar nur zwei Jahre, doch viele Jahre später zeigte sich, welch Geistes Kind Harlan war.

Als die Jüdin ins Visier der Nazis geriet, bat sie ihren inzwischen berühmten Ex-Mann um Hilfe. Ihr Brief blieb unbeantwortet. Sie wurde 1943 im KZ Auschwitz ermordet – zusammen mit ihrem zweiten Ehemann und den beiden Kindern.

Veit Harlan: Durchbruch mit dem Film „Der Herrscher“

In dieser Zeit hatte sich Harlan, der Mitte der 30er Jahre ins Regiefach gewechselt war, längst voll in den Dienst der Machthaber gestellt. Der Durchbruch kam, als sich 1937 Joseph Goebbels für den mit völkischer Propaganda gewürzten Film „Der Herrscher“ begeisterte.

Harlan, das spürte der Demagoge, war der ideale Erfüllungsgehilfe, um den Antisemitismus und die Allmachtsphantasien von der arischen Rasse kunstvoll auf Zelluloid zu bannen. Der Regisseur ließ sich nicht lange bitten. Auch nicht, als er den Auftrag für „Jud Süß“ bekam – einen der schlimmsten Hetzfilme überhaupt.

„Jud Süß“ sollte Hass gegen die Juden schüren

Die großen Stars der Zeit machten mit – freiwillig oder auf Druck von Goebbels. Harlans dritte Frau Kristina Söderbaum, Heinrich George (der Vater von Götz George), Werner Krauß und Ferdinand Marian in der Rolle des Jud Süß. Der historischen Figur von Joseph Süß Oppenheimer, Finanzrat am Hofe von Herzog Karl Alexander von Württemberg (1684 – 1737) und Opfer eines Justizmordes, wird der Film natürlich in keinster Weise gerecht.

Es ging einzig und allein darum, den Hass auf Juden weiter anzuheizen. Ganz im Sinne von Goebbels wird „Jud Süß“ als Monster und sexuell perverser Vergewaltiger inszeniert, der am Ende seine „gerechte Strafe“ für die „Rassenschande“ (Nazi-Jargon) erhält – die Todesstrafe.

Millionen Menschen sahen Veit Harlans Hetz-Film

Goebbels ist hellauf begeistert: „Harlan-Film Jud Süß. Ein ganz großer, genialer Wurf. Ein antisemitischer Film, wie wir ihn uns nur wünschen können. Ich freue mich darüber“, notierte er in seinem Tagebuch.

Bis 1943 sahen 20,3 Millionen Menschen den Film. Sondervorstellungen gab es für Soldaten und Wachmannschaften der Vernichtungslager. Harlan war jetzt ganz oben, genoss den Starruhm.

Ein Ex-Nazi war Veit Harlans Richter

Nach dem Zusammenbruch schien es zunächst so, als würde Harlan ungeschoren davonkommen. Schnell wurde er als „Entlasteter“ eingestuft. Doch er musste sich dann doch vor Gericht verantworten – unter anderem wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil „Jud Süß die NS-Vernichtungspolitik“ legitimiert habe.

Erstmals saß er am 3. März 1949 in Hamburg auf der Anklagebank. Richter war Walter Tyrolf, der ab 1944 als Sonderstaatsanwalt in Hamburg Todesurteile für kleinere Diebstähle und Fälle von sogenannter „Rassenschande“ erwirkt hatte. Harlan wurde freigesprochen, weil ihm – so die Begründung – keine persönliche Schuld nachgewiesen werden könne.

Veit Harlan stand mehrfach vor Gericht

Seine Anhänger brachen in Jubel aus, trugen ihr Idol auf ihren Schultern aus dem Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision. In einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Hamburg behauptete Harlan dann, dass Goebbels ihn zur Regie von „Jud Süß“ gezwungen und persönlich für die antisemitischen Verschärfungen im Skript gesorgt habe.

Das Gericht – erneut unter Vorsitz von Tyrolf – sprach ihn am 29. April 1950 wieder frei – auch vom Vorwurf der Beleidigung von Juden durch den Film. Diesen Anklagepunkt erklärte der Richter für verjährt: Juden, die sich verunglimpft gefühlt hätten, hätten ja 1940 klagen können, als der Film in die Kinos kam.

Was für ein Zynismus. Doch Harlan, der wieder zu drehen begann, bekam kein Bein mehr auf den Boden. Er starb 1964 im Alter von 64 Jahren während eines Urlaubs auf Capri an einer Lungenentzündung.