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Urteil in HessenJuristin mit Kopftuch darf nicht Richterin werden

Ein blauer Gesetzesband 'Elder Law' und ein Richthammer auf einem Holztisch

Symbolbild: Buch „Elder Law“ und Richterhammer auf einem Holztisch.

Eine muslimische Juristin in Hessen scheiterte mit ihrer Klage gegen das Justizministerium. Sie hatte sich als Richterin beworben, wurde aber wegen ihres Kopftuchs abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte nun die Entscheidung des Ministeriums.

Eine Rechtsanwältin muslimischen Glaubens bewarb sich in Hessen für den Staatsdienst als Richterin oder Staatsanwältin. Ihre Bewerbung wurde vom hessischen Justizministerium jedoch abgelehnt. Die Begründung war, dass die Frau nicht bereit war, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten abzulegen.

Die Bewerberin hatte im Laufe des Verfahrens erklärt, dass sie das Tragen des Kopftuchs als eine religiöse Pflicht betrachte und es daher auch im Dienst nicht ablegen werde. Das Ministerium sah darin einen Widerspruch zum Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates, insbesondere in mündlichen Verhandlungen. Die Juristin sah hierin keine Verletzung ihrer Dienstpflichten und reichte Klage ein. Das berichtet „DER SPIEGEL“.

Gericht stellt Neutralität des Staates in den Vordergrund

Das Verwaltungsgericht Darmstadt wies die Klage der Frau ab und folgte der Argumentation des Justizministeriums. Nach Ansicht des Gerichts könnte das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Richterin oder Staatsanwältin „aus Sicht eines objektiven Betrachters als eine Beeinträchtigung der staatlichen Neutralität gewertet werden.

Das Gericht räumte ein, dass der Klägerin durch dieses Urteil der Zugang zu diesen Ämtern in Hessen dauerhaft verwehrt bleibt. Dieser Umstand werde jedoch dadurch gemildert, dass die Frau sich freiwillig und in Kenntnis der geltenden Vorschriften beworben habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung möglich ist. (red)

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