Urteil gefallenFrau (19) nackt auf Betonplatte festgebunden und im Fluss versenkt

Ein Angeklagter (hier ein Foto vom 18.10.2021) im Mordprozess wird in die Stadthalle geführt. Nach dem Tod einer gefesselten 19-Jährigen in der Weser im niedersächsischen Kreis Nienburg stehen zwei Männer und eine Frau seit Februar wegen Mordes vor Gericht.

Das Foto zeigt einen der Angeklagten am 18. Oktober 2021, der im Mordprozess in die Stadthalle Verden geführt wird.

Das Landgericht Verden hat am Donnerstag drei Angeklagten in einem spektakulären Mordprozess verurteilt. Das Opfer, eine junge Frau, war in der Weser versenkt worden.

Verden/Aller. Es liest sich wie eine Szene aus einem brutalen Mafia-Epos, doch es ist traurige Realität in Niedersachsen. Der Leichnam einer 19 Jahre alten Frau wurde  auf einer Betonplatte festgebunden und im Kreis Nienburg über ein Brückengeländer in den Fluss geworfen. Jetzt wurden die drei Angeklagten verurteilt.

Ein Tötungsdelikt konnte die Kammer des Landgerichts Verden den zwei Männern und der Frau nicht nachweisen. Sicher ist demnach nur, dass die 19-Jährige auf dem Grundstück des 41-jährigen Angeklagten starb. Die genauen Umstände, wie die Frau ums Leben kam, konnte der Prozess nicht klären.

Nackte Leiche in Fluss versenkt: Hauptangeklagter muss acht Jahre in Haft

Nach dem Urteil muss der 41-Jährige acht Jahre ins Gefängnis – wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Der 54-jährige Angeklagte wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt – wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zur Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten sexuellen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen.

Die 40-jährige Angeklagte muss dem Urteil zufolge zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Kammer sah Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zur Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten sexuellen Nötigung, gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen und unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als bewiesen an. Die Anklage hatte den drei Deutschen Mord vorgeworfen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (Az. 1 Ks 113/20). (dpa)