BGH-Urteile könnten Remmo-Clan Immobilien kosten.
Justiz-Hammer gegen RemmosClan könnte Luxus-Immobilien verlieren

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Schild des Bundesgerichtshofs mit Bundesadler und Adresse
Aktualisiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit zwei wegweisenden Urteilen die Schrauben für kriminelle Clans angezogen. Für die polizeibekannte Berliner Großfamilie Remmo könnte dies den endgültigen Verlust von Immobilien im Millionenwert bedeuten.
Im Kern geht es um den Verdacht der Geldwäsche bei Immobiliengeschäften, weshalb die Berliner Staatsanwaltschaft mehrere Objekte beschlagnahmen ließ. Das Landgericht Berlin hatte die Einziehung der Gebäude jedoch zunächst abgelehnt. Das berichtet „FOCUS online“.
Ermittler vermuten Geldwäsche im großen Stil
Konkret handelt es sich um sechs Häuser und Wohnungen, die zwischen 2012 und 2018 für fast 1,9 Millionen Euro von Mitgliedern des Clans erworben wurden. Das Berliner Gericht argumentierte ursprünglich, dass für den Kauf möglicherweise auch legale Einkünfte genutzt worden seien, und kippte die Beschlagnahmung.
Dieser Einschätzung schob der BGH nun einen Riegel vor. In seinen Entscheidungen vom 4. Juni und 17. Juli 2024 stellten die Richter klar, dass Vermögenswerte auch dann eingezogen werden können, wenn nur ein Teil des Geldes nachweislich aus illegalen Geschäften stammt. Das Landgericht Berlin muss die Fälle daher neu prüfen.
Verdächtige Familiengeschichte: Strohmänner und Sozialleistungen
Die Ermittler gehen davon aus, dass die offiziellen Käufer nur als Strohmänner agierten. Der eigentliche Drahtzieher, Familienmitglied K. R., soll im Hintergrund die Fäden gezogen haben, um seinen Bezug von Sozialleistungen nicht zu gefährden.
Die Familie war 1984/85 aus dem Libanon nach Deutschland eingereist und bezog seitdem staatliche Hilfe, da sie sich als mittellos ausgab. Gleichzeitig fielen Mitglieder immer wieder durch schwere Straftaten auf, darunter der Diebstahl der Goldmünze aus dem Bode-Museum 2017 und der Juwelenraub im Grünen Gewölbe 2019.
Der BGH kritisierte die Beweiswürdigung des Landgerichts als „lückenhaft“ und „rechtsfehlerhaft“. So sei etwa die zeitliche Nähe zwischen einem Bankeinbruch mit Millionenbeute Ende 2014 und den folgenden Immobilienkäufen nicht ausreichend gewürdigt worden. Auch das verschleiernde Vorgehen mit Strohpersonen sei ein starkes Indiz.
Nun wird die Sache vor der 7. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts neu verhandelt. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für den gesamten Kampf gegen die organisierte Kriminalität in Deutschland haben. (red)
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