Was für ein Schock in Schleswig-Holstein!
Irre Suff-FahrtKind (12) auf Suff-Tour crasht Papas Wagen

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Polizeiabsperrung auf Absperrband.
In Heide spielten sich unfassbare Szenen ab: Ein Junge, gerade mal 12, unternahm in der Nacht zum Freitag eine verhängnisvolle Spritztour mit dem Wagen seines Vaters. Der Knabe hatte keinen Führerschein und war obendrein alkoholisiert. Zwei Kumpels begleiteten ihn auf seiner Fahrt im Ford.
Gegen 1.33 Uhr fand die Spritztour in der Nacht ein abruptes Ende. In einer Straße mit vielen Anwohnern kollidierte der Junge erst mit einem abgestellten Transporter. Aber das war noch nicht alles: Als er rückwärts fahren wollte, erwischte er auch noch ein anderes Auto und einen weiteren Transporter. Nach diesem Unfall-Chaos machten sich die drei Kids aus dem Staub. Ein späterer Alkoholtest zeigte bei dem Zwölfjährigen einen Pegel von 0,45 Promille an. Das berichtet „t-online“.
Der Vorfall wurde von wachsamen Anwohnern mitbekommen, die umgehend die Polizei riefen. Die Polizisten kamen durch ihre Nachforschungen rasch auf den 12-jährigen Jungen als Verursacher. Bei einem Besuch an seiner Wohnadresse packte der Junge sofort aus. Bislang war er bei der Polizei ein unbeschriebenes Blatt gewesen.
Eine Strafe vom Gericht muss der Junge wegen seines Alters nicht erwarten. Der Grund: Er gilt vor dem Gesetz noch als Kind. Jedoch könnten wegen des verursachten Sachschadens zivilrechtliche Ansprüche auf ihn warten. Bei seinen beiden Mitfahrern soll es sich um einen 14-Jährigen und einen 15-Jährigen handeln. Es ist momentan noch offen, ob sie mit einer Bestrafung rechnen müssen.
So ein Fall ist diese Woche kein Unikat. Schon am Mittwochabend stoppten Polizisten in Walsrode (Niedersachsen) einen 17-Jährigen, der mit unglaublichen 2,15 Promille hinterm Lenkrad erwischt wurde. Die Polizei hatte einen Tipp bekommen, dass ein extrem betrunkener Autofahrer unterwegs sei. Dem Jugendlichen wurde der Führerschein für begleitetes Fahren entzogen und es droht ihm jetzt ein Strafprozess. Weil er obendrein allein und nicht mit der nötigen Begleitung fuhr, wird auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. (red)
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