Junge (†4) qualvoll ersticktKindesmörderin und Sekten-Chefin muss lebenslang in Knast

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Die 73-jährige mutmaßliche Sekten-Chefin ist am 24. September 2020 in Hanau zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Unser Archivbild zeigt sie im Oktober 2019 mit ihrem Anwalt Peter Hovestadt im Gerichtssaal in Hanau. 

Hanau – Ein Kind erstickt an seinem Erbrochenen. 30 lange Jahre gehen Ermittler von einem Unfall aus, bis Hinweise ein Verfahren ins Rollen bringen.

Mehr als 30 Jahre nach dem Tod eines Jungen in Hanau ist an diesem Donnerstag (24. September 2020) in dem Prozess gegen eine mutmaßliche Sekten-Chefin das Urteil gefallen.

Die Frau ist zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah in seinem Urteil am Donnerstag den Mordvorwurf als erwiesen an.

Hanau: 73-Jährige zu lebenslänglicher Haft verurteilt

Die Verteidigung plädierte in dem Verfahren zunächst auf Freispruch. Sie sah eine „Hetzkampagne angeblicher Sekten-Aussteiger”.

Die Angeklagte soll 1988 den Jungen in einen Leinensack eingeschnürt und in ein Badezimmer gelegt haben. Das Kind soll an dem heißen Augusttag ohnmächtig geworden und an seinem Erbrochenen erstickt sein.

Ermittler hielten den Tod des Jungen lange Jahre für einen Unfall. Erst 2015 wurde der Fall nach Hinweisen von Aussteigern wieder aufgerollt.

73-Jährige aus Hanau ist mutmaßliche Sekten-Chefin

Als Motiv sieht die Staatsanwaltschaft, dass die 73-Jährige durch den Tod des Jungen ihre Machtposition habe stärken wollen. Sie habe das Kind als „vom Bösen besessen” bezeichnet. Nach dem Tod habe sie die Eingebung vorgetäuscht, dass Gott das Kind geholt habe. Der Junge sei die Wiedergeburt Hitlers gewesen.

Zeugen berichteten in dem seit fast einem Jahr laufenden Verfahren vom strengen Regiment der 73-Jährigen sowie von den Leiden des Jungen und auch anderer Kinder. Wegbegleiter und Aussteiger erzählten von seelischen Grausamkeiten, Gehirnwäsche, psychischer und physischer Gewalt in der Hanauer Gruppe.

Mutter des Toten legt gutes Wort für 73-Jährige ein

Rückendeckung bekam die Angeklagte im Prozess von der Mutter des getöteten Jungen. Diese gab an, dass die frühere Krankenschwester liebevoll mit den Kindern umgegangen sei.

„Sie ist wie eine Schwester und gute Freundin für mich”, sagte die Zeugin. Die Angeklagte kann nur wegen Mordes verurteilt werden. Alle anderen Straftatbestände wären verjährt. (dpa)