Testpflicht, Quarantäne und Co.Diese Vorteile sollen Corona-Geimpfte bekommen

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Laut einer Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums soll die Testpflicht bei vollständig geimpften Personen beispielsweise bei Reisen wegfallen.

Berlin – Wer den vollen Corona-Impfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Corona-Tests verzichten können. Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten, heißt es in einer Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums.

  • Bei bereits geimpften Personen soll die Test-Pflicht entfallen
  • Quarantänemaßnahmen sollen ebenfalls ausgesetzt werden
  • Bei Geimpften sei von einem „deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko“ auszugehen

Das Ministerium stellte die Empfehlungen am Mittwoch den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder vor. Das Thema solle bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche auf der Tagesordnung stehen, hieß es.

Auch bei Reisen soll die Test-Pflicht für bereits Geimpfte weitgehend wegfallen

Den Empfehlungen zufolge soll bei Flugreisen aus dem Ausland alternativ zum derzeit verlangten negativen Testergebnis auch ein Nachweis vorgelegt werden können, dass man mindestens 14 Tage vorher die Gabe der zweiten Impfdosis mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten hat.

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Auch bei Reisen aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten soll die Test-Pflicht der Empfehlung gemäß für entsprechend Geimpfte entfallen. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten soll es hingegen bei der Test-Pflicht bleiben, da bei manchen Varianten der Impfschutz kleiner ist.

Landesregelungen zum Öffnen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens in Regionen mit niedrigen Inzidenzen sollten alternativ zum geforderten tagesaktuellen negativen Test auch den Nachweis einer Zweitimpfung vorsehen, heißt es in den Empfehlungen weiter.

Geimpfte Personen sollen von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden

Wer vollen Impfschutz hat, solle zudem von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, solange man keine Krankheitssymptome hat. Das Robert Koch-Institut werde seine Quarantäne-Empfehlungen bis zum Ende der Woche anpassen.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es der Vorlage zufolge nicht für geimpfte Patientinnen und Patienten in Kliniken und nicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen geben, „um Restrisiken einer Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu minimieren“.

Bundesgesundheitsministerium: Geimpfte haben ein „deutlich reduziertes Ansteckungsrisiko“ 

In beiden Fällen – negativ getestet oder vollständig geimpft – sei von einem „deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko“ auszugehen.

„Die Impfung oder der tagesaktuelle Test geben zusätzliche, aber keine hundertprozentige Sicherheit“, so die Empfehlung des Bundes an die Länder. Geimpfte und negativ Getestete müssten daher auch weiter Abstand halten, Hygiene beachten und Masken tragen. (dpa)