Kneipentour trotz CoronaJetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Superspreaderin

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Das Robert Koch-Institut hat am Montag erwartungsgemäß eine vergleichsweise niedrige Zahl an neuen Corona-Infektionen gemeldet. Unser Symbolfoto zeigt eine Testsituation in Bayern.

Garmisch-Partenkirchen/Köln – Nach einem Corona-Ausbruch in Garmisch-Partenkirchen haben sich Hunderte Menschen auf das Virus testen lassen. Erste Ergebnisse der rund 1000 Tests, die von Freitag bis Montag genommen wurden, sollen am Dienstagnachmittag vorliegen.

Eine 26-jährige US-Amerikanerin, die in Garmisch-Partenkirchen lebt, soll trotz Krankheitszeichen und Quarantäneauflage durch Kneipen gezogen sein - und könnte dabei mehrere Menschen angesteckt haben.

Garmisch-Partenkirchen: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Superspreaderin

Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen die Frau, die so möglicherweise zur „Superspreaderin“ (deutsch: Superverbreiterin) wurde. Es gehe um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung, sagte eine Sprecherin. Im Raum stehe eine mögliche Verletzung der Quarantänevorschriften. Zuerst hatte der „Münchner Merkur“ über die Ermittlungen berichtet.

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Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die deutsche Justiz zuständig ist. „Es ist, soweit ich das im Moment sehe, auch seitens der amerikanischen Behörden unstrittig, dass die deutsche Justiz zuständig ist“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dazu dem Bayerischen Rundfunk.

„Nach meinen Informationen - aber ich will da vorsichtig sein - ist sie eine Zivilangestellte der US-Armee und unterliegt damit nicht dem Nato-Truppenstatut. Wir sind aber in Verbindung mit den US-amerikanischen Behörden, weil wir mit denen grundsätzlich ein partnerschaftliches Verhältnis haben.“

Die Frau arbeitete in einem Hotel für US-Soldaten und deren Familien. Die Unterkunft wurde für zwei Wochen geschlossen, nachdem mehrere Beschäftigte positiv getestet wurden, wie das Hotel auf seiner Homepage mitteilte. Laut Landratsamt ist die Frau nun in Quarantäne.

Innenminister fordert harte Konsequenzen: „So geht es nicht!“

Die Frau habe bei ihrer Kneipentour „besonders rücksichtslos gehandelt“, sagte Herrmann. Es sei wichtig, dass das deutlich gemacht werde: „So geht es nicht. Wir sind nicht bereit das hinzunehmen, und zwar nicht wegen formalen Gesetzesvollzugs, sondern weil hier Menschen in ihrer Gesundheit gefährdet werden, wenn sich andere so aufführen.“

Auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte Konsequenzen. „Garmisch-Partenkirchen ist ein Musterfall für Unvernunft.“ Der Fall sei Beispiel, wie schnell sich Infektionen verbreiten könnten. „Dieser Leichtsinn muss auch Konsequenzen haben.“ Es sei sinnvoll, mit „hohen Bußgeldern“ zu agieren.

Aber könnte die Frau auch in den Knast wandern? Christian Solmecke von der Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ erklärt dazu:

Kölner Anwalt: Bei Verstoß gegen Verordnung drohen bis zu 25 000 Euro Strafe

„Auf die junge Dame können als Superspreaderin nun strafrechtliche, ordnungsrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen zukommen. Wird vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Quarantäneanordnung verstoßen, so gilt dieses Verhalten nach dem Infektionsschutzgesetz zunächst als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.“

Doch damit nicht genug. Weiter führt Solmecke aus: „Kann wie im Fall der Superspreaderin nachgewiesen werden, dass sie zahlreiche Menschen tatsächlich mit dem Covid-19-Virus angesteckt hat, ist dies im härtesten Fall jedoch sogar als gefährliche Körperverletzung strafbar. Dafür reicht es schon aus, dass das Umfeld der 26-Jährigen nachweislich infiziert wurde. Es müssen bei den betroffenen Infizierten nicht einmal Symptome auftreten. Kann der jungen Dame außerdem nachgewiesen werden, dass sie die Infektionen anderer Personen für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat, dann gilt ihr Verhalten als vorsätzlich. Wegen der vorsätzlich gefährlichen Körperverletzung können bis zu 10 Jahre Haft drohen.“

Aber auch ein fahrlässiges Verhalten der Superspreaderin reiche schon für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung aus, so der Kölner Anwalt zu EXPRESS: „Diese kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben.“

Das sind die aktuellen Corona-Regeln in Garmisch-Partenkirchen

Der Fall kann auch zivilrechtlichen Folgen haben. Christian Solmecke: „Müssen nun wegen des unverantwortlichen Verhaltens der Superspreaderin Bars, Restaurants und sonstige Läden schließen, kann sie auf Schadensersatz verklagt werden. Ggf. muss die 26-Jährige auch Schmerzensgeld zahlen, wenn Personen in ihrem Umfeld erkrankt sind.“ 

In den vergangenen sieben Tagen gab es nach Angaben der Behörden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen 49 neue Corona-Fälle. Der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner lag bei 55,39 und damit über dem kritischen Wert von 50. Bereits am Freitag hatte das Landratsamt für die Marktgemeinde Beschränkungen verhängt.

Alle Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen. Nur noch maximal fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum gemeinsam treffen - das gilt auch für alle Gastronomiebetriebe. Für Privatveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen in geschlossenen Räumen oder 100 Personen unter freiem Himmel beschränkt. (dpa)