Demos gegen SchutzmaßnahmenFreiheit? Gerne! Aber nicht auf Kosten anderer

Neuer Inhalt

Am Samstag, 9. Mai 2020, in Köln: Menschen protestieren auf dem Roncalliplatz gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. Auf einem Schild steht, sie möchten das Grundgesetz behalten.

von Jutta Doppke (dop)

Köln – Die Corona-Krise ist längst nicht vorbei und langsam steigen die Zahlen bei der Ansteckung wieder an. Doch allerorten wird hochgefahren, raus aus dem Lockdown. Viele Menschen begeben sich vorsichtig in diese Öffnungen, schützen sich und alle anderen, indem sie die Regeln befolgen.

Doch die Stimmen derer, die sich in ihrer ganz persönlichen Freiheit und in ihren Rechten zu sehr beschränkt fühlen, werden immer lauter. Sie demonstrieren und ignorieren. Immer öfter sind es nicht nur die Stimmen – die selbsternannten Kämpfer für Rechte lassen auch mal die Fäuste sprechen

Unsere Autorin ist wegen dieser irren Auslegung von Freiheit und Grundrechten absolut fassungslos. Vor allem, dass sich diese Menschen auf das Grundgesetz berufen, während sie dieses mit Füßen treten, macht sie wütend. Ein Kommentar.

Alles zum Thema Corona

Freiheit ist mir sehr wichtig und ich werde grantig, wenn jemand meine einschränkt. So müsste ich nun wohl schmollend mit verschränkten Armen auf der Straße stehen – ohne Maske selbstverständlich – und auf mein Recht zur freien Persönlichkeitsentfaltung pochen, das gestört wird, weil ich Abstand halten, Mundschutz tragen und auf soziale Kontakte verzichten soll. Allerdings wahre ich derzeit lieber das Recht, mich am Schutz der gesamten Bevölkerung zu beteiligen – sogar mir völlig Fremder – vor etwas, das keiner einschätzen kann.

Corona: Wer hat recht? Und wer mit Sicherheit nicht?

Stimmt schon: Politiker und Experten scheinen herumzuwabbeln mit ihren Richtlinien. Doch wenn schon hochkarätige Virologen nichts sicher wissen: Der auf sein Recht pochende Typ ohne Maske, der mir im Supermarkt zu dicht auf die Pelle rückt und einfach „dagegen ist“, weiß es garantiert nicht!

Das Grundgesetz? Bitte ganz lesen

Viele der Demonstranten gegen die Einschränkungen berufen sich auf das Grundgesetz*. Stimmt, darin steht in Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Aber der Satz geht weiter! Mit:  „… soweit er nicht die Rechte anderer verletzt“.

Meinung am Mittag

Nie mehr verpassen: Jeden Montag bis Freitag finden Sie um 12 Uhr auf express.de unseren aktuellen Kommentar zu einem Thema, das die Menschen im Rheinland bewegt.

Sie sind anderer Meinung? Dann schreiben Sie uns an post@express.de 

Genau das aber macht, wer ohne Mundschutz in einen Laden spaziert. Sich gegen all das zu stellen oder zu ignorieren, was alle schützen soll, beschneidet die Freiheit Einzelner. Nicht alle sind so gesund, dass sie derzeit sorglos in einer Menschenmenge demonstrieren könnten.

Und es geht weiter: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Jeder! Auch die 90-jährige Frau im Nachbarhaus (Artikel 3 passt hier auch).

Neuer Inhalt

Demonstration gegen Corona-Beschränkungen und für Grundrechte wie Versammlungsfreiheit und Glaubensfreiheit in Stuttgart:Ein Teilnehmer bezieht sich mit seinem Schild auf die Grundrechte.

Einschränkungen vor allem durch Ignoranten

Ja, die Corona-Regeln beschneiden unser aller Freiheit extrem. Noch mehr aber tun das sogenannte Freiheitsliebende, die keine Rücksicht nehmen. Spaziergänger, die die ganze Wegesbreite für sich beanspruchen. Einkaufende, die sich penetrant dicht neben mich stellen. Das ist nicht freiheitsliebend, sondern egoistisch. Es zeigt, wer ausschließlich um sich kreist, nicht über seinen (sehr kleinen) Tellerrand hinausschaut. Und es ist eine Verletzung der Grundrechte – nämlich meiner.

Meinungsfreiheit ist manchmal schwer auszuhalten

Als Journalistin ist auch Artikel 5 des Grundgesetzes für mich elementar: „Jeder hat das Recht, seine Meinung (...) frei zu äußern“. Ja, manchmal ist das schwer auszuhalten. Dass aber derzeit Menschen ihre egoistische Anschauung hinausposaunen dürfen, beweist: Unser Grundgesetz funktioniert. Auch und gerade jetzt! 

*Die Artikel des Grundgesetzes sind hier verkürzt zitiert. Ich rufe aber alle dazu auf, diese einmal in ganzer Länge zu lesen.