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Fahrerflucht auf MallorcaDeutscher BMW-Fahrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Taschenrechner mit der Aufschrift "Fahrverbot", ein "Geldstrafe"-Stempel und Euro-Banknoten

Symbolbild für Fahrerflucht: Geldstrafe und Fahrverbot mit Euro-Banknoten.

Ein deutscher BMW-Fahrer wurde auf Mallorca zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er ein Taxi absichtlich von der Straße abgedrängt hatte. Der Vorfall, der von einer Verkehrskamera aufgezeichnet wurde, ereignete sich im August 2023. Der Mann beging Fahrerflucht.

Gefährliches Überholmanöver mit schweren Folgen

Der Vorfall ereignete sich am Mittag des 25. August 2023 gegen 13.00 Uhr auf der Landstraße Ma-1110 von Valldemossa in Richtung Palma. Laut Anklageschrift ignorierte der deutsche Fahrer die Verkehrsregeln vollständig. Auf Höhe von Kilometer 6,8 überholte er rechts eine Taxifahrerin, die sich korrekt verhielt.

Nach dem Überholvorgang scherte der BMW-Fahrer wieder auf die linke Spur ein und führte ein abruptes Bremsmanöver durch, für das es keinen ersichtlichen Grund gab. Infolgedessen verlor die Taxifahrerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Das berichtet „Mallorca Zeitung“.

Das Taxi prallte zunächst gegen eine Betonmauer am Mittelstreifen, schleuderte über die Fahrbahn und kollidierte mit einer weiteren Mauer auf der gegenüberliegenden Seite. Der BMW-Fahrer setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Unfall zu kümmern. Der gesamte Vorfall wurde von einer Kamera der spanischen Verkehrsbehörde DGT aufgezeichnet.

Opfer leidet unter den Folgen, Täter kommt mit Bewährung davon

Die Fahrerin des Taxis erlitt schwere Verletzungen und musste operiert werden. Sie leidet seit dem Unfall unter chronischen Rückenschmerzen, die ihre Berufsausübung als Fahrerin stark einschränken. Das Taxi erlitt einen Totalschaden.

Vor Gericht legte der Deutsche ein Geständnis ab, nachdem sein Anwalt eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft erzielt hatte. Er wurde am Montag (1.12.) zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird, da Strafen unter zwei Jahren in Spanien üblicherweise nicht vollstreckt werden.

Über die Höhe der finanziellen Entschädigung, die der Verurteilte an das Opfer zahlte, wurden keine Angaben gemacht. Ins Gefängnis muss der Mann nicht. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.