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Mordprozess in NRWFünf Kinder getötet – leidet Angeklagte am „Medea-Syndrom“?

Die angeklagte Mutter spricht am 14. Juni 2021 beim Prozessauftakt in Wuppertal mit einem ihrer Anwälte. Im Fall der fünf getöteten Kinder in Solingen wird vor dem Landgericht Wuppertal der Mordprozess gegen deren Mutter verhandelt.

Die wegen fünffachen Mordes angeklagte Mutter aus Solingen (hier mit ihrem Anwalt beim Prozessauftakt am 14. Juni 2021) ist von einem Psychiater begutachtet worden. Der sagte nun im Prozess aus.

Im Prozess um die Solinger Kindermorde hat der von den Verteidigern bestellte psychiatrische Gutachter der Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt.

Wuppertal. Die wegen fünffachen Mordes angeklagte 28-Jährige leide an einer krankhaften seelischen Störung und sei am Tattag zudem völlig überlastet gewesen, sagte Psychiater Thomas Schwarz am Montag, 20. September, in Wuppertal. Um welche Störung es sich handeln soll, ließ er offen.

„Nach drei Stunden Begutachtung war ich von ihrer Unschuld überzeugt, als Psychiater stehe ich auf dem Schlauch“, bekannte er. Sie sei konsequent bei ihrer Darstellung vom fremden Mann als Täter geblieben und nach der Tat nicht in Depressionen verfallen - wie es bei einer Kindesmörderin zu erwarten wäre.

Einen Racheakt der Angeklagten am getrennt lebenden Ehemann schloss der Sachverständige aber nicht aus. Es würde sich in dem Fall um das „Medea-Syndrom“ handeln. Das bezeichnet Fälle, in denen Eltern ihre Kinder töten, um damit den Partner zu treffen. Untypisch dafür sei aber ihr Suizidversuch.

Wuppertal: Mutter aus Solingen wegen fünffachen Kindermord angeklagt

Die Verteidiger hatten die beiden vom Gericht bestellten Gutachter als befangen abgelehnt. Die Gutachter hatten die 28-Jährige in ihren vorläufigen Bewertungen als voll schuldfähig eingestuft.

Die Verteidiger vermuten dagegen, dass die Angeklagte von ihrem Vater als Kind sexuell missbraucht worden sein könnte. Dies könnte wiederum eine psychische Störung bei ihr verursacht haben und die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bewahren - zugunsten einer Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie. Im Fall einer verminderten Schuldfähigkeit könnte ihre Strafe deutlich milder ausfallen.

Der Vater der Angeklagten ist wegen Besitzes von harter Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt. Die angeklagte Mutter aus Solingen soll im September 2020 fünf ihrer sechs Kinder betäubt und umgebracht haben. Kurz zuvor hatte ihr Mann ihr mitgeteilt, dass er eine neue Partnerin hat.

Die Leichen der Kinder waren am 3. September vergangenen Jahres in der Wohnung der Familie in Solingen entdeckt worden: Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8).

Ihre Mutter hatte sich im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, aber überlebt. Ihr ältester Sohn blieb unverletzt. Die Mutter hatte ihn zur Großmutter an den Niederrhein geschickt. Die Angeklagte hat die Tat bislang bestritten. Ein Unbekannter habe ihre Kinder getötet. Der Prozess wird fortgesetzt.  (dpa)