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Bergische Universität WuppertalCorona legt den Campus lahm, was Studis wissen müssen

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Ab sofort dürfen Wuppertaler Studierende nicht mehr ihre Universität betreten.

Wuppertal – Ab sofort dürfen Wuppertaler Studierende nicht mehr ihre Universität betreten. Das hat die Hochschulleitung per Rundschreiben erklärt.

Ziel der Maßnahme ist es, „die Ansteckungsgefahr durch Publikumsverkehr zu reduzieren“. Darüber hinaus bittet die Uni-Leitung die Studierenden zum „eigenen und dem Schutz der Bevölkerung das Gelände der Universität zu meiden.“

Es gibt lediglich zwei Ausnahmen von der Regelung:

  • Für besondere Prüfungen in Härtefällen
  • sowie die Abgabe von Abschluss- und Hausarbeiten

dürfen Studierende in die Gebäude der Hochschule.

Bergische Universität Wuppertal: Hochschul-Sozialwerk muss alle Mensen schließen

Das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (HSW) musste alle gastronomischen Einrichtungen, sprich Mensen, Cafeterien und die Uni-Kneipe auf dem Campus der Universität schließen. Ursprünglich war geplant, zwei Einrichtungen auf dem Hauptcampus Grifflenberg offen zu halten, um diejenigen Mitarbeiter/-innen der Hochschule zu versorgen, die nicht ins Homeoffice ausweichen können.

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Grund für die Schließung ist die Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal vom 17. März 2020 zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

„Es ist natürlich sehr bedauerlich, dass wir damit an der gesamten Universität jetzt keine Verpflegung mehr anbieten können. Auch wenn zuletzt nur noch wenige Personen die verschiedenen Standorte der Hochschule aufsuchten, so ist es doch zunächst gewöhnungsbedürftig, dass nicht einmal mehr Brötchen erhältlich sein werden. Diese Entscheidung erfolgt aber zwingend im Interesse der allgemeinen Gesundheitsvorsorge“, erklärt Fritz Berger, Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal.

BAföG-Amt der Bergischen Universität Wuppertal bearbeitet Anträge weiterhin

Dafür werden, wie Berger versichert, im BAföG-Amt weiter die Förderanträge der Studierenden bearbeitet: „die üblichen persönlichen Sprechstunden müssen aber entfallen; Anfragen per Telefon oder E-Mail sind unter Beachtung des Datenschutzes weiterhin möglich.“

Service-Einrichtungen der Universität bleiben erreichbar. Gleiches gilt für alle weiteren Service-Einrichtungen der Universität, wie etwa das Zentrale Prüfungsamt, das Studierendensekretariat oder die Zentrale Studienberatung. Letztere hält auch die psychologische Beratung für Studierende aufrecht. „Wenn Sie ein psychologisches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen möchten, schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an zsb@uni-wuppertal.de. Sie erhalten dann so schnell wie möglich von den Psychologinnen der ZSB eine Antwortmail mit einem Telefontermin für ein Einzelgespräch“, heißt es auf der Homepage der Studienberatung.

Bergische Universität Wuppertal bleibt vorerst bis zum 19. April geschlossen

Bis zum 19. April 2020 sind „alle öffentlichen Veranstaltungen verboten. Lehrbetrieb und Prüfungen sind bis dahin ausgesetzt.“ Dadurch verschiebt sich auch der Start ins Sommersemester.

Im Hintergrund arbeitet das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung (ZIM) am Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur. Geplant ist, die Möglichkeiten des E-Learnings zu erweitern. „Die Lehrenden werden zentral darin unterstützt, Materialien für die Präsenzlehre digital umzusetzen“, heißt es von Seiten der Hochschulleitung. Man befinde sich jedoch erst in den Anfangsplanungen, wie eine Sprecherin der Universität mitteilt.

Spätere Abgaben von Arbeiten wegen geschlossener Universitätsbibliothek

Auch die Universitätsbibliothek bleibt geschlossen, weswegen Studierende lediglich Zugriff auf das (eingeschränkte) digitale Angebot der Einrichtung haben. Das wirkt sich auf noch abzugebende Haus- und Abschlussarbeiten aus. Den Umgang damit erläutert das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) auf seiner Homepage. Dort heißt es, dass Studierende einen Antrag auf Verlängerung stellen dürfen. „Ein Antrag könnte zum Beispiel damit begründet werden, dass Ihnen aktuell Universitätseinrichtungen, die Sie für Ihre Arbeit benötigen, nicht zugänglich sind (Labore, ggf. Bibliothek …)“, schreiben die Verantwortlichen des ZPA.

Sonstige Unterlagen, wie Atteste, Leistungsnachweise, Anmeldungen etc., können als PDF per E-Mail bei der zuständigen Sachbearbeitung eingereicht werden. Die Bedingung dafür ist: „Die Originale sind nachzureichen.“

Bergische Universität Wuppertal: Keine Strafgebühren für ausgeliehene Bücher

Wer bereits die passende Literatur für seine Arbeit ausgeliehen hat, braucht diese frühestens am 20. April 2020 zurückgeben. „In der Zwischenzeit entstehende Gebühren werden nicht fällig“, schreibt die Universitätsbibliothek in ihrem Web-Blog. Bis dahin eingehende Erinnerungen und Gebührenbenachrichtigungen können ignoriert werden, stellt die Bibliotheksleitung klar: „Bitte ignorieren Sie diese Mitteilungen, Gebühren werden nicht erhoben, bzw. verbleiben auf dem Stand 16. März 2020.“

Darüber hinaus empfiehlt die Hochschulleitung allen Studierenden, sich regelmäßig auf den verschiedenen Seiten der Universität über den aktuellen Stand der Maßnahmen zu informieren.